13.07.2022
Rechtsprechungs-Info
Private Immobilienveräußerung: „Gartenhaus-Grundstück“
Die Einkommensteuerbefreiung für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzten privaten Immobilien liegt auch vor, wenn ein Steuerpflichtiger ein Grundstück, das mit einem „Gartenhaus“ bebaut ist und der Beherbergung von Menschen auf Dauer dient, baurechtswidrig dauerhaft bewohnt („Gartenhaus-G