BMAS: Abschaffung des Lohnformenwechsels (rechtsprechungskassierende Steuergesetzänderung)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Rahmen des Referentenentwurfs der Bundesregierung für ein Gesetz zur Einführung der Grundrente - Stand: 16.1.2020 - plant die Bundesregierung bzw. das Bundesfinanzministerium die sehr beratungsauslösende BFH-Rechtsprechung zum sog. Lohnformenwechsel zu „kassieren“.

Der BFH hat die gesetzlich - sehr oft - verwendete Formulierung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ definiert, in dem das (1) Zusätzlichkeitserfordernis erfüllt sein muss, der (2) Freiwilligkeitsvorbehalt sei keine gesetzliche Voraussetzung. Der Lohnformenwechsel ist akzeptabel, wenn in einem selbständigen ersten Schritt eine Gehaltsherabsetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wird und anschließend in einem selbständigen zweiten Schritt der Arbeitgeber lohnoptimierte - steuerfreie oder lohnsteuerpauschlierungsfähige - Gehaltsbestandteile wieder „obendrauf“, eben „zusätzlich“ gewährt (BFH vom 1.8.2019, VI R 32/18; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0040 2019 0001).

Nun ist die rechtsprechungskassierende Steuergesetzänderung im Entwurf veröffentlicht worden: Dem § 8 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Im Sinne dieses Gesetzes werden Leistungen des Arbeitgebers (Sachbezüge oder Zuschüsse) für eine Beschäftigung nur dann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht, wenn

  1. der Wert der Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet,
  2. der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt oder
  3. die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer Erhöhung des Arbeitslohns gewährt

wird.“


Zeitliche Anwendung:
Diese verschärfende und beratungskassierende Steuergesetzänderung soll einen Tag nach der Verkündung in Kraft treten.


Hinweis:

Es ist damit zu rechnen, dass die Änderung somit im Laufe des Jahres 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und damit für den ganzen Lohnabrechnungszeitraum 2020 Wirkung entfaltet.

 

Mit kollegialen Grüßen

Ihr Team zeitstaerken.de

StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion