hib: Referentenentwurf zum Abbau des Soli

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Solidaritätszuschlag, eingeführt zur Mitfinanzierung der Wiedervereinigung, soll - so ein erster Referentenentwurf - langsam schrittweise abgebaut werden (Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 6.8.2019).

Dazu teilt das Bundesfinanzministerium folgendes mit:

„Nunmehr wird der Zuschlag in einem ersten Schritt zu Gunsten niedrigerer und mittlerer Einkommen zurückgeführt. Durch den schrittweisen Abbau des Solidaritätszuschlags durch eine erhebliche Anhebung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag in einem ersten Entlastungsschritt wird der Verteilung der zusätzlichen Steuerlast nach der Leistungsfähigkeit in besonderem Maße Rechnung getragen.“

So werden rund 90 % aller Zahler des Solidaritätszuschlags zur Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer vom Solidaritätszuschlag vollständig entlastet.

„Eine „Milderungszone“ im Anschluss an die Freigrenze vermeidet einen Belastungssprung und stellt einen kontinuierlichen Anstieg der Gesamtbelastung durch Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag sicher.“

„Der vollständige Abbau des Solidaritätszuschlags bei niedrigeren und mittleren Einkommen in einem Entlastungsschritt ist zudem eine wirksame Maßnahme zur Stärkung der Arbeitsanreize, Kaufkraft und Binnenkonjunktur.“

Download: Referentenentwurf

 

Ihr Team zeitstaerken.de

StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann