Der BFH hat klargestellt, dass die wirtschaftliche Eingliederung nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen kann, sondern auch mittelbar gegeben sein kann: beispielsweise könnte sie auch auf der Verflechtung zwischen Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaft
Der BFH hat erstmalig entschieden, dass die erweiterte Gewerbesteuerkürzung abzulehnen ist, wenn eine Komplementär-GmbH ohne Vermögensbeteiligung an einer grundbesitzenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist und dabei eine Haftungsvergütung erhält.
Die Energiepreispauschale wurde – in der Regel – im September 2022 umgesetzt. Es ist zu unterscheiden zwischen: (1) Die 300 €-Energiepreispauschale für Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber unter Lohnsteuerabzug ohne Sozialabgaben ausbezahlt wird.
Der BFH hat ergänzend erklärt, dass steuerpflichtige Ersatzleistungen in vollem Umfang unberücksichtigt bei der Vorteilsanrechnung hinsichtlich außergewöhnlicher Belastungen bleiben.
Die OFD Frankfurt hat weitere Klarstellungen und Abgrenzungen veröffentlicht. „Software“ im Sinne der wirtschaftlichen, typisierenden einjährigen Nutzungsdauer ist die Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung.
Der BFH hat die Vorsteuerabzugsregeln für Eingangsleistungen einer Holdinggesellschaft definiert. Dabei lehnt der BFH das sog. Holding-Vorschaltmodell ab.
Der BFH hat in einer Abgrenzungsentscheidung entschieden, dass die entgeltliche Reinigungsleistung in einer fremden Immobilie gegen das zu erfüllende Ausschließlichkeitsgebot verstößt.
Der BFH hat erstmalig entschieden, dass Ansprüche auf bereits aufgelaufene Zinsen, sog. Kompensationszahlungen aus Darlehensgeschäften – hier: Verzicht auf die Vereinbarung von Kompensationszahlungen an die Tochtergesellschaft – eine verdeckte Einlage darstellen.
Der BFH hat erläutert, dass negative Einkünfte, die zurückgetragen worden sind, zeitlich nicht mehr dem Entstehungsjahr, sondern dem Rücktragsjahr zuzuordnen sind. Deshalb erfolgt eine Hinzurechnung beim Gesamtbetrag der Einkünfte.
Der BFH hat entschieden, dass die vom Arbeitnehmer für seine Garage getragene AfA den geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Pkw zur außerdienstlichen Nutzung nicht mindert, wenn keine rechtliche Verpflichtung des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber besteht, diesen Betr
Der BFH hat anwendungsorientiert festgestellt, dass ein Tätigwerden innerhalb verschiedener ortsfester betrieblicher Einrichtungen des Arbeitgebers bzw. eines vom Arbeitgeber bestimmter Dritter einem Tätigwerden im weiträumigen Tätigkeitsgebiet entgegensteht.
Das LfSt Niedersachsen hat veröffentlicht, dass die Kosten für Champagner zum Geschäftsabschluss voll abzugsfähige Betriebsausgaben im Sinne der Aufmerksamkeiten sind.
Die Finanzverwaltung hat erstmals zu den Anwendungsregeln bei zu Unrecht ausgezahlter Energiepreispauschale Stellung genommen. (1) Arbeitgeber-Rückforderung und Arbeitnehmer-Rückzahlung werden vom Arbeitgeber schriftlich bestätigt (EPP-Rückzahlung).
Das BAG hat entschieden, dass ein auf Sonderzuwendungen beschränkter Freiwilligkeitsvorbehalt, so ausgelegt werden kann, dass er auch spätere Individualabreden über die Zahlung beispielsweise von (i) Urlaubs- und (ii) Weihnachtsgeld erfasst und somit den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt un
Das BMF hat weitere Anwendungsfragen zur Inflationsausgleichsprämie beantwortet: (1) Die Steuerbefreiung findet auf dauerhafte Lohnerhöhungen keine Anwendung, da der Sinn und Zweck der Regelung darin besteht, Sonderleistungen zu begünstigen.
Jetzt hat der BFH entschieden, dass die fehlende Insolvenzsicherung und das damit einhergehende Risiko des (Wert-)Verlusts eines vom Arbeitgeber nicht erfüllten Lohnanspruchs nicht zum Arbeitslohnzufluss führt.
Der BFH hat bei einem sonstigen Bezug in Form von Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto den Zufluss von Arbeitslohn abgelehnt, auch wenn die getroffene Vereinbarung zur Übertragung des Wertguthabens unwirksam sein sollte, aber diese unwirksame Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird.