BFH: Spendenabzug bei Ehegattenschenkung mit Spendenauflage
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Der BFH hat in einem aktuellen Streitfall die Regeln zum Spendenabzug bei Ehegattenschenkungen mit Spendenauflage „festgezurrt" (BFH vom 15.10.2019, X R 6/17). Dabei hatte der BFH den Begriff der „Spende“ präziser definiert. Wer einen Geldbetrag für eine „Spende“ als Schenkung mit der Auflage erhält, ihn einer steuerbegünstigten Körperschaft zuzuwenden, ist mit diesem Betrag grundsätzlich nicht wirtschaftlich belastet und kann daher keinen Spendenabzug geltend machen. Etwas anderes gilt bei zusammen veranlagten Eheleuten, weil die wirtschaftliche Belastung des Ehegatten-Schenkers, den mit ihm zusammen veranlagten Ehegatten-Beschenkten zuzurechnen ist.