Gesetzesänderungen

JStG 2024-E: Abschaffung des buchwertorientierten doppelten Holdingmodells bei Anteilsveräußerungen

Bundesregierung vom 05.06.2024, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024

Inhalt

Die „Abschaffung der siebenjährigen Behaltensfrist“ durch den Steuergesetzgeber wird verschärft. Der Steuereffekt der „abgeschafften Behaltensfrist“ tritt nur noch ein, wenn der nachgelagerte Anteilstausch „unter Aufdeckung der stillen Reserven“ erfolgt.