JStG 2024-E: Abschaffung des buchwertorientierten doppelten Holdingmodells bei Anteilsveräußerungen
Bundesregierung vom 05.06.2024, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024
Inhalt
Die „Abschaffung der siebenjährigen Behaltensfrist“ durch den Steuergesetzgeber wird verschärft. Der Steuereffekt der „abgeschafften Behaltensfrist“ tritt nur noch ein, wenn der nachgelagerte Anteilstausch „unter Aufdeckung der stillen Reserven“ erfolgt.