JStG 2024-E: Einzelwirtschaftsgutübertragung zwischen beteiligungsidentischen Schwester-Personengesellschaften
Bundesregierung vom 05.06.2024, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024
Inhalt
Der Steuergesetzgeber folgt der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, indem Einzelwirtschaftsgutübertragungen zum Buchwert bei Unentgeltlichkeit zulässig sind: „Unentgeltlich zwischen dem Gesamthandsvermögen verschiedener Mitunternehmerschaften derselben identisch beteiligten Mitunternehmer“. Eine Beteiligungsidentität an Mitunternehmerschaften ist in diesem Fall nicht gegeben, wenn unmittelbar oder mittelbar und zivilrechtlich oder nur wirtschaftlich eine natürliche Person oder eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nur an einer der beiden Mitunternehmerschaften beteiligt ist. Schädlich ist dabei auch eine Beteiligung als Treuhänder, selbst wenn dieser nicht selbst als Mitunternehmer anzusehen ist. Unschädlich sind allerdings Null-Prozent-Beteiligungen, beispielsweise einer Komplementär-GmbH.