JStG 2024-E: Spezielle Korrekturnorm für die Grundsteuer
BT-Drs. 20/13419 vom 16.10.2024; BT-Drs. 20/12780 vom 09.09.2024; Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024-E)
Inhalt
Der Steuergesetzgeber führt eine spezielle Korrekturnorm ein: „Eine Aufhebung oder Änderung des Bescheids über die Hauptveranlagung findet auch zur Beseitigung eines Fehlers statt, wenn der Fehler der Finanzbehörde bis zum Ablauf des Kalenderjahres der Hauptveranlagung bekannt wird.“