Sowohl die unverzügliche Selbstnutzung als auch die zehnjährige selbstbezogene Nutzungsfortführung führen bei Renovierungen usw. zur Überprüfung, ob die Steuerverschonung für das Familienheim zu gewähren ist. Das Finanzamt hat Anwendungsfälle veröffentlicht.
Erwerber der Steuerklasse II (= z. B. Geschwister) können von Verfassungswegen nicht verlangen, erbschaftsteuerrechtlich wie Ehegatten oder Lebenspartner behandelt zu werden.
Der BFH entscheidet erneut über den Begriff „Krise“, ab welchem Zeitpunkt es für bestimmte Finanzierungshilfen (= Darlehen, Bürgschaften) zu nachträglichen Anschaffungskosten, verursacht durch das Gesellschaftsverhältnis, kommen kann.
Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren (unmittelbaren oder mittelbaren) Gesellschaftern gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Kapitalrückzahlungen, aber keine freigebigen Zuwendungen.
Der BFH fordert für die Anwendung bestimmter lohnsteuerrechtlicher Tatbe-standsmerkmale „Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ eine freiwillige Arbeitgeberleistung.
Der geldwerte Vorteil aus einem Aktienoptionsrecht fließt dem Arbeitnehmer auch zu, wenn eine anderweitige Verwertung insbesondere die entgeltliche Übertragung auf einen Dritten zugelassen und durchgeführt wird. Auch der Charakter der verdeckten Einlage ändert am Zuflusszeitpunkt nichts.
Aufwendungen für die beabsichtigte Veräußerung einer Vermietungsimmobilie können weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung noch bei privaten Veräußerungsgeschäften abgezogen werden.
Die Finanzverwaltung hat nunmehr die anzuwendenden Spielregeln zur Umsatzsteuerbefreiung des Ehrenamts unter Beachtung einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis veröffentlicht. Die festgelegten Regeln gelten rückwirkend ab dem 1.1.2013.
Aufwandsendschädigung ehrenamtlicher Betreuer, welche nach zivilrechtlichen Bestimmungen ausbezahlt werden, sind bis zum VZ 2011 der Höhe nach unbegrenzt steuerfrei.
Löst das Finanzamt einen Scheck so rechtzeitig ein, dass der Zahlbetrag dem Konto des Finanzamts noch innerhalb der Zahlungsfrist gutgeschrieben wird, kann trotzdem eine Säumnis vorliegen.
Ein Unternehmer, welcher einen hochwertigen Pkw gegen Barzahlung veräußert, muss erhöhte Nachweispflichten für die Anwendung der umsatzsteuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung erfüllen.
Die Finanzverwaltung unterscheidet nunmehr bei einer anzuwendenden im Nachhinein ausgelösten Umsatzsteueroption zwischen einer bedingten und unbedingten Option.
Die Anwendung der 1 %-Regelung setzt voraus, dass der ArbG seinem ArbN tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat. Wird im Anstellungsvertrag die private Kfz-Nutzung ausdrücklich untersagt, greift der Anscheinsbeweis nicht ein.