Bisher fehlen im Grunderwerbsteuergesetz Regelungen zu den Auswirkungen der Option einer Personenhandelsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft in das Regime des Körperschaftsteuergesetzes (Optionsmodell).
In der bis zum 30.06.2016 erbschaftsteuerrechtlich geltenden Fassung ist für die Gewährung der Vollverschonung von Betriebsvermögen der maßgebliche Anteil des Verwaltungsvermögens auch bei mehreren gleichzeitig übertragenen wirtschaftlichen Einheiten für jede Einheit gesondert zu ermitteln.
Im Rahmen der Ermittlung des Gebäudesachwerts plant der Steuergesetzgeber drei werterhöhende Berechnungsänderungen: (1) Veränderung bei der Alterswertminderung, (2) Änderung beim Multiplikator im Sachwertfaktor und (3) Neueinführung eines Regionalfaktors.
Hat ein Neu-Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft seinen Anteil entgeltlich erworben, kann er AfA auf die anteilig miterworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens unter Beachtung der dem Anteil entsprechenden Gesellschaftsschulden nach Maßgabe seiner
Das FG Nürnberg widerspricht der Finanzverwaltung dahingehend, dass eine Rücklage auch für einen Gewinn aus einer übernommenen Pensionsverpflichtung – aufgrund durchgeführter Gesetzesauslegung – zu bilden ist.
Der für einen umsatzsteuerbaren Umsatz erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen der (i) Fahrzeugüberlassung an einen Arbeitnehmer des Unternehmers zu privaten Zwecken und der (ii) [teilweisen] Arbeitsleistung liegt jedenfalls dann vor, wenn die Fahrzeugüberla
Die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers beginnt frühestens mit dem Abschluss eines (wirksamen) Kaufvertrags über eine erste Immobilie, denn erst hierdurch wird er in die Lage versetzt, seine Leistung am Markt anzubieten.
Erstmalig hat der BFH entschieden, dass die Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen keine Anschaffung im Sinne der anschaffungsnahen Herstellungskosten darstellt.
Der BFH ändert seine bisher vertretene Rechtsauffassung zur gewerblichen Infektion resultierend aus Verlusten einer gewerblichen Tätigkeit bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze. Negative Einkünfte, d. h.
Seit dem IAB 2017 wurde die steuerrechtliche Förderung „§ 7g-Investitionsabzugsbetrag“ hinsichtlich der gesetzlich gültigen dreijährigen Investitionsfrist schlussendlich auf bis zu sechs Jahre verlängert.
Beginn, Ende und damit die Dauer müssen bereits heute aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnung kann, muss aber nicht digitalisiert erfolgen. Der Abreitgeber kann diese Aufzeichnungspflicht an den Arbeitnehmer selbst delegieren.
Die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel zur Finanzierung der Anschaffungskosten eines Vermietungsobjekts – Schuldzinsenabzug als Werbungskosten – ist trotz Vermischung mit privaten Geldmitteln nachgewiesen bei taggleicher und betragsidentischer Durchleitun
Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum des Dezembers des Vorjahres, die zwar innerhalb des Zehn-Tageszeitraums geleistet, aber wegen einer Dauerfristverlängerung erst danach fällig wird, ist bei der Gewinnermittlung durch EÜR erst im Jahr des Abflusses a
Die sog. Ersatzbeschaffungsrücklage hat grundsätzlich eine einjährige Reinvestitionsfrist. Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgten nun mehrmals Verlängerungen der Reinvestitionsfristen.
Übt eine natürliche Person eine an sich nicht einkommensteuerbare sportliche Betätigung aus und erfolgt dabei eine gewerbliche Vermarktung im Rahmen von Sponsorenverträgen in einem untrennbaren Sachzusammenhang, bilden beide Tätigkeiten einen einheitlichenGewerb
Bei der Kapitalerhöhung der „UG haftungsbeschränkt“ auf das Mindeststammkapital der regulären GmbH (25.000 €), müssen in analoger Anwendung der Gründungsvoraussetzungen auf das Stammkapital insgesamt wenigstens 12.500 € eingezahlt sein.
Der Kommanditanteil wird im Wege der Erbfolge nicht gemeinschaftliches Vermögen der Erben und unterliegt daher nicht der Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession).
Der Umstand, dass der für den Beginn einer Frist maßgebliche Tag bei der Bemessung der Monatsfrist „nicht mitgerechnet“ wird, bedeutet nicht, dass sich die Frist entsprechend verlängert.
Einzelfallabhängig ist zu beurteilen, ob eine nachträgliche Dachbe-grünung – (i) von Anfang an geplant oder (ii) nachträglich initiiert – sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand oder aktivierungspflichtige wesentliche Verbesserung über den ursprünglichen Zustand darstellt.