Für unverzinsliche Verbindlichkeiten wurde spätestens ab dem kalenderjahrgleichen Wirtschaftsjahr 2023 das bisherige Abzinsungsgebot steuerrechtlich aufgehoben.
Die Anwendung des ermäßigten Steuersatz (7%) für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – wird bis zum 31.12.2023 verlängert.
Der umsatzsteuerrechtliche Unternehmerbegriff ist vom Zivilrecht entkoppelt. Jede Gemeinschaft mit gemeinsamer wirtschaftlichen Tätigkeit erstarkt zum Unternehmer.
Der Nullsteuersatz ist für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer begünstigten Photovoltaikanlage einschließlich der für den Betrieb der Photovoltaikanlage wesentlicher Komponenten und Speicher, sowie der dazugehörigen Installationen mit Wirkung zum 01.01.2023 eingeführ
Das Antragsverfahren ist jetzt neben einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck auch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung stellbar.
Eine GbR kann sich in einem Gesellschaftsregister eintragen lassen. Grundsatz: Es besteht keine Eintragungspflicht. Ausnahme: Sind Registereintragungen erwünscht, muss auch die GbR bereits im Gesellschaftsregister erfasst sein.
Der BFH hat ergänzend klargestellt, dass der Erwerber nur einen nach der Verkehrsanschauung vertretbaren Aufwand als angemessene Förderung des Renovierungsfortschritts auf sich nehmen muss. Auch der Wohnungsbegriff für das steuerbegünstigte Familienheim wurde weiter präzisiert.
Die Bewertungsvorschriften (Vorschriften der Grundbesitzbewertung) werden an die Immobilienwertermittlungsverordnung für das „Gebäude auf fremdem Grund und Boden“ angepasst.
Die Bewertungsvorschriften (Vorschriften der Grundbesitzbewertung) werden an die Immobilienwertermittlungsverordnung hinsichtlich der Wertermittlung des Erbbaugrundstücks angepasst.
Der BFH hat den Charakter eines nachträglichen Antrags auf abzugsfähige Unterhaltsleistungen beim Sonderausgabenabzug im Verhältnis zu der Besteuerung als sonstige Einkünfte geklärt. Die Antragstellung ist bereits das rückwirkende Ereignis.
Der BFH hat die Auffassung des (teil-)entgeltlichen Rechtsgeschäfts bestätigt. Dabei führt der (i) Barwert der wiederkehrenden Leistungen zu Anschaffungskosten und der (ii) Zinsanteil der Leibrente zu sofort abzugsfähigen Werbungskosten, wenn eine Vermietungsimmobilie übertragen wird.
Der BFH hat die steuerrechtliche Anerkennung eines zivilrechtlich wirksamen Gesellschafterbeschlusses ausgesprochen, indem eine sog. gespaltene Gewinnverwendung beschlossen wurde.
Der Umsatzsteuersteuertarif ist für Gas- und Wärmelieferungen zeitlich beschränkt vom Regelsteuersatz (19 %) auf den ermäßigten Steuersatz (7 %) gesenkt worden.
Die Arbeitszeiterfassung ist arbeitsrechtlich vom Arbeitgeber inhaltlich zu organisieren. Das Bundesarbeitsgericht hat europäisierte Vorgaben ins nationale Recht umgesetzt.
Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Aushändigung schriftlicher Unterlagen hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses an die Arbeitnehmer. Ein Überblick für die Praxis.