Die neuen Anwendungsregeln der gelegentlichen ungeplanten Überschreitung der Minijob-Grenze müssen in enger Abstimmung mit dem Lohnmandat beachtet werden.
Jetzt haben Personen einen Krankengeldanspruch, wenn sie einen Menschen, der (i) behindert ist oder dem eine (ii) Behinderung droht, bei einem stationären Krankenhausaufenthalt begleiten.
Ab dem 1.10.2022 gilt eine Minijobgrenze in Höhe von 520 €. Daraufhin sind Übergangsregelungen notwendig geworden, um Beschäftigte durch Ausübung einer Befreiungsoption nicht schlechter zu stellen.
Gibt es für den Arbeitgebersachbezug keinen objektiven Marktpreis, sagt jetzt auch die Finanzverwaltung „Ja“ zum Ansatz des Brutto-Arbeitgeberaufwands bei der Bewertung des Sachlohns.
Die finanzamtlichen Anwendungsregeln der Arbeitnehmerzuzahlung als auch deren Rückzahlung bei vorzeitiger Nutzungsbeendigung durch den Arbeitnehmer sind sehr beachtenswert.
Jetzt hat der BFH entschieden, dass die Teilentschädigung im Sinne einer sog. Startprämie, die in einem nachfolgenden Veranlagungszeitraum ausbezahlt wird, der Anwendung der sog. Fünftelregelung – trotz nachvollziehbarer Gründe – entgegensteht.
Der Leistungsempfänger muss die Bauabzugsteuer durch eine elektronische Anmeldung fristgerecht nach selbstständiger Berechnung über die digitale Schnittstelle übermitteln. Die Abgabefrist läuft bis zum 10.
Der Sparer-Pauschbetrag wird auf 1.000 € für jeden Steuerpflichtigen (Einzelveranlagung) erhöht. Bei der Zusammenveranlagung erhöht sich der Sparer-Pauschbetrag auf insgesamt 2.000 €.