Ausländische IBAN? Nicht zahlen.



Frisch gegründet und schon die erste „amtliche“ Rechnung im Briefkasten? Bitte erst prüfen, dann zahlen. ⚠️

Wer eine neue Gesellschaft ins Handelsregister eintragen lässt, ist danach öffentlich auffindbar: Firmenname, Anschrift und Geschäftsführung kann jeder einsehen. Genau darauf warten Betrüger.

Wenige Tage nach der Eintragung kommen Schreiben, die täuschend echt aussehen: Bundesadler, Aktenzeichen, Begriffe wie „Handelsregister“ oder „Eintragungsbestätigung“ und eine Zahlungsaufforderung über mehrere hundert Euro mit knapper Frist. Viele frisch gebackene Unternehmer zahlen, weil sie ohnehin mit Gebühren rechnen.

👉 Unser wichtigster Hinweis: Deutsche Ämter, Gerichte und Justizkassen verwenden niemals eine ausländische IBAN. Beginnt die Bankverbindung nicht mit „DE“, ist das ein klares Warnsignal.

So erkennen Sie unseriöse Schreiben:
✅ Absender prüfen: Die echte Kostenrechnung kommt vom zuständigen Registergericht bzw. der Justizkasse, nicht von einer Firma mit wohlklingendem Namen.
✅ IBAN prüfen: Ausländische Kontoverbindung = nicht zahlen.
✅ Kleingedrucktes lesen: Oft handelt es sich nur um ein „Angebot“ zur Eintragung in ein privates, wertloses Verzeichnis.
✅ Im Zweifel nachfragen: beim Registergericht, beim Notar oder bei Ihrer Steuerberatung.
Schon gezahlt? Sofort die eigene Bank kontaktieren, eine Rückholung der Überweisung versuchen und Anzeige erstatten.

💡 Für Steuerberaterinnen und Steuerberater: Weisen Sie Ihre Mandanten schon bei der Gründung auf diese Masche hin. Ein kurzer Satz im Beratungsgespräch kann viel Geld und Ärger sparen.

Kennen Sie jemanden, der gerade gründet? Teilen Sie diesen Beitrag gern. 🔁