Das FG Baden-Württemberg hat ergänzende Anwendungsregeln für die Überprüfung der Einkunftserzielungsabsicht beim Gewerbebetrieb einer Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus veröffentlicht.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers auch im Anschluss an eine unentgeltliche Betriebsübertragung vorliegen können, wenn diese Aufwendungen im Zusammenhang mit der früheren Betriebsführung (unzweifelhaft) stehen.
Jetzt hat das FG Düsseldorf entschieden, dass für das Vorliegen von anschaffungsnahen Herstellungskosten keine Abhängigkeit besteht (a) von der Werthaltigkeit der abgerechneten und tatsächlich bezahlten Handwerkerleistungen oder (b) von der zivilrechtlichen Richtigkeit der einzelnen Rechnungsposi
Der BFH hat die Anwendungsregel konkretisiert. (1) Im Auftrag einer jPdöR tätig zu sein, bedeutet, aufgrund eines förmlichen Bestellungsakts nach außen als Vertreter, beispielsweise im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft, für eine jPdöR aufzutreten.
Der BFH hat seine Rechtsprechung zur vGA konkretisiert. Der Ansatz einer verhinderten Vermögensmehrung hat in dem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem der Vermögensvorteil, der zu erzielen unterlassen wurde, hätte bilanziert werden müssen.
Der BFH hat die Rückstellungspassivierungspflicht bestätigt: Für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Altersfreizeit – von zwei Tagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit –, die unter den Bedingungen einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers sowie der Vol
Das Niedersächsische FG hat die Rechtsprechungsgrundsätze des BFH angewendet, indem es die Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Mode-Accessoires als Privataufwendungen einstufte. Ein Betriebsausgabenabzug wird wegen der fehlenden Trennbarkeit zum Privatleben abgelehnt.
Das Hessische FG hat in einem Anwendungsurteil die durch die BFH-Rechtsprechung entwickelten Regeln zur Erfüllung der Aufzeichnungspflichten besonderer Betriebsausgaben angewendet.
Das FG Rheinland-Pfalz hat den Begriff der „ersten Betriebsstätte“ definiert und dabei eine abweichende Auffassung gegenüber dem finanzamtlichen BMF-Schreiben veröffentlicht.
Der BFH hat offenen Fragen beantwortet: Für den (i) Zeitpunkt und den (ii) Umfang des Betriebsausgabenabzugs ist maßgeblich, wann und in welcher Höhe, die für den Erwerb der Beteiligung aufgewendeten Mittel endgültig verlorengegangen sind.
Der BFH definiert final den Urheber inhaltlich so, dass es eine Person ist, die der (geistige) Schöpfer des Werks ist. Als Rechtsnachfolger gilt dabei der Gesamtrechtsnachfolger. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für urheberrechtliche Leistungen ist eng auszulegen.
Bisher hat der BFH für die Prüfung einer Aktivierung eines Fahrzeugs zum Betriebsvermögen entschieden, dass das dauerhafte betriebliche Nutzungsverhältnis und nicht nur das Nutzungsverhältnis im Anschaffungsjahr entscheidend ist.
Der BFH hat entschieden, dass der vertragliche Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers bei sonstigen Kapitalforderungen mit dem wirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrags „begründet“ wird.
Der BFH hat klarstellend entschieden, dass eine einheitliche komplexe Leistung (Leistungsbündel), welches aus zwei dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden, jeweils ermäßigt besteuerten Leistungsteilen – hier: (1) Theateraufführung und (2) Restaurationsdienstleistung – insgesamt nur d
Der BFH hat bei Entsorgungsleistungen für gefährliche Abfälle, deren Entsorgung gesetzlich angeordnet ist, die Übergabe der Abfälle nicht als Lieferung und damit nicht als erhöhenden Wertfaktor eines tauschähnlichen Umsatzes erkannt.
Der EuGH hat entschieden, dass es für die Frage, ob ein Einzweck-Gutschein vorliegt, nur auf die mit diesem Gutschein zu beziehende Leistung ankommt, d. h. also auf das Verhältnis der Einlösung – hier: an den deutschen Endverbraucher.
Der BFH hat entschieden, dass die Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) mit nachfolgender künstlicher Befruchtung aufgrund einer Krankheit ihres Partners als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können.
Der BFH hat für die bis zum 31.12.2019 geltende Rechtslage für die Zuordnung der Warenbewegung im Reihengeschäft entschieden, dass im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände maßgeblich ist, ob der Ersterwerber dem Zweiterwerber die Befähigung wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen
Der BFH hat ergänzend bestätigt, dass ein Änderungsantrag einer Personengesellschaft einer nachträglich anzuerkennenden Stellung als Organgesellschaft davon abhängig ist, dass der Organ-träger ebenfalls einen Änderungsantrag der Umsatzsteuerfestsetzung stellt.
Der EuGH hat eindeutig geantwortet. Unabhängig davon, ob einer der Beteiligten Vorsteuerabzugsbeschränkungen unterliegt, sind Innenleistungen zwischen den Beteiligten eines Organkreises nicht umsatzsteuerbar.
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer neben seiner versi-cherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur einen Minijob aufnehmen kann. Weitere Minijobs sind voll beitragspflichtig.