Das FG Düsseldorf hat ergänzend zur sog. Schaden-Rechtsprechung des BFH entschieden, dass Aufwendungen für die unmittelbare Beseitigung von Brandschäden sofort abzugsfähige Wer-bungskosten außerhalb der aktivierungspflichtigen anschaffungsnahen Herstellungskosten sind.
Die Finanzverwaltung hat weitere Antworten zu Einzelfragen zum Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Definiert werden weitere (i) Leistungen oder (ii) Nebenleistungen, die dem Nullsteuersatz unterliegen.
Der BFH hat die betriebsbezogene Betrachtung im Rahmen der sog. Überentnahmeregelung auch bei doppel- bzw. mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen angeordnet.
Die Finanzverwaltung hat weitere Antworten zu Einzelfragen zum Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Die Entnahme bestimmter Photovoltaikanlagen zum Nullsteuersatz aus dem umsatzsteuerrechtlichen Unternehmensvermögen wird abrundend erläutert.
Der BFH hat eine Änderungsbefugnis ebenfalls abgelehnt, wenn die Umsatzsteuer-Voranmeldungen die allgemeine Verwaltungsauffassung umsetzt und der Umsatzsteuerjahresbescheid den Regelungsgehalt dieser vorherigen Voranmeldungsfestsetzungen aufnimmt.
Der BFH hat ein neues Abgrenzungsurteil veröffentlicht: Der gesetzliche Vertrauensschutz gewährt keinen Änderungsschutz, wenn der BFH eine dort bezeichnete Verwaltungsvorschrift erst nach dem Erlass des angefochtenen Änderungsbescheids als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeich
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung die Pflicht zur Vergabe nummerisch fortlaufender und lückenloser Rechnungsnummern gegeben sein muss.
Der BFH einen einen Schenkungsteuerbescheid für nichtig erklärt, wenn diesem auch nach verständlicher Auslegung nicht mit hinreichender Sicherheit die Höhe der festgesetzten Schenkungsteuer entnommen werden kann.
Das FG Münster hat entschieden, dass die Zustellfiktion nicht automatisch bei einer nachweisbaren unregelmäßigen Postzustellung ohne das Vorliegen weiterer Umstände entkräftet ist.
Der BFH hat den Teilwertansatz aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bei börsennotierten verzinslichen Wertpapieren ohne feste Laufzeit und ohne Kündigungsmöglichkeit des Anlegers zugelassen, wenn der (i) Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Erwerbs der
Der BFH hat erklärt, dass geleistete Anzahlungen jedenfalls dann keine „andere Forderungen“ darstellen, wenn sie nicht für den Erwerb von Verwaltungsvermögen geleistet wurden.
Das FG Münster hat erstmals die Auffassung veröffentlicht, dass bei der „Anzahl der Beschäftigten“ auch Teilzeit- und Aushilfskräfte berücksichtigungspflichtig sind.
Der BFH hat die Regeln der Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten konkretisiert: Erklären Erben rückwirkend eine Betriebsaufgabe, können entstehende Steuerschulden nicht als Nach-lassverbindlichkeit in Abzug gebracht werden.
Der EuGH hat entschieden, dass eine variable Vergütung allein nicht zu einem wirtschaftlichen Risiko des Aufsichtsrats/Verwaltungsrats führt. Das Mitglied muss auch das Verlustrisiko der Gesellschaft aufgrund seiner Entscheidungen mittragen.
Der IV. BFH-Senat hat – für das Einkommensteuerrecht – (ebenfalls) entschieden, dass gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern sind. Dies gilt auch für sog. „Earn-Out-Klauseln“.
Das Niedersächsische FG hat einem Antrag auf Buchwertübertragung durch konkludente Antragsstellung in einem Gesellschafterbeschluss, der Bestandteil einer notariellen Urkunde ist, zugestimmt.
Das FM Schleswig-Holstein veröffentlicht, dass Personengesellschaften aus verwaltungs- bzw. prozessökonomischen Gründen als Organgesellschaft zu behandeln sind, wenn drei Voraussetzungen erfüllt werden.
Der BFH stellt im Rahmen einer Rechtsprechungsfortentwicklung klar, dass der übernehmende Rechtsträger (Organträger) auch bei einem qualifizierten Anteilstausch in die Merkmale der finanziellen Eingliederung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft eintritt.
Der BFH hat die umwandlungssteuerrechtliche Fußstapfentheorie auch bei dem Merkmal der finanziellen Eingliederung angewendet, indem die Rechtstellung des übertragenden Rechtsträgers dem übernehmenden Rechtsträger zugerechnet worden ist, auch wenn der umwandlungssteuerrechtliche Übertragungssticht
Der BFH hat entschieden, dass zur Erfüllung der finanziellen Eingliederung der Organträger über eine qualifizierte Mehrheit der Stimmrechte verfügen muss, wenn dieses die Satzung der Organgesellschaft für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung generell vorsieht.
Das FG Düsseldorf hat ein elektronisches Fahrtenbuch abgelehnt, weil weder die (zeitnahe) Führung noch eine (ii) geschlossene Form gewahrt geblieben ist.
Das FG Münster hat aus der ergangenen BFH-Rechtsprechung die teleologische Reduktion des schädlichen Beteiligungserwerbs bei fehlendem „change of control“ erstmals neu entwickelt.
Das FG Münster hat erstmals eine Spontanabfindung gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bei bestehender Pensionszusage als betriebliche Veranlassung im Fall der wirtschaftlichen Krise der GmbH beurteilt und somit eine verdeckte Gewinnausschüttung abgelehnt.
Der IX. BFH-Senat hat eine Rechtsprechungsänderung entschieden: Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks.