Der BFH hat entschieden, dass bei einer Ausgliederung zur Neugründung eines Einzelunternehmens im Wege des Umwandlungsgesetzes auf eine zu diesem Zweck neugegründete Kapitalgesellschaft ein inländisches Betriebsgrundstück grunderwerbsteuerfrei (mit-)übertragen werden kann.
Der BFH hat einen Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgabe deshalb abgelehnt, weil der andere Elternteil sämtliche Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Ein Zuordnungswahlrecht besteht dann nicht.
Die Finanzverwaltung hat ihren Anwendungserlass veröffentlicht und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) an die Neuregelung der Besteuerung von Kleinunternehmern angepasst. Diese Ausarbeitung stellt die Highlights vor.
Der BFH hat ausdrücklich seine BFH-Rechtsprechung ergänzt, indem ein schuldrechtliches Darlehensverhältnis zwischen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft und ihrem Gesellschafter in Form eines Gesellschafterdarlehens steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist.
Die Finanzverwaltung hat sich der Auffassung der BFH-Rechtsprechung angepasst. „Bringt der Steuerpflichtige einen Betrieb in eine Mitunternehmerschaft ein und wendet er zugleich Dritten unentgeltlich Mitunternehmeranteile zu, sind auf diesen Vorgang die Vorschriften der § 6 Abs.
Der BFH hat die Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio den Kosten der privaten Lebensführung (Lebensführungskosten ) zugeordnet. Solche Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig und sind deshalb keine außergewöhnlichen Belastungen.
Der BFH hat erklärt: Für die Beurteilung der Frage, ob eine unmittelbar an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligte Kapitalgesellschaft als neue Gesellschafterin grunderwerb-steuerrechtlich gilt, weil an ihr mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehe
Der BFH hat abgrenzend entschieden, dass die bloße tatsächliche Möglichkeit des Gesell-schafters einer Kapitalgesellschaft, ein betriebliches Wirtschaftsgut der Kapitalgesellschaft - hier: Wohnimmobilie - auch privat nutzen zu können - hier: zu Wohnzwecken -, für sich genommen beim Gesellschafter
Das FG Köln hat erstmals entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) aus-gelöst wird, wenn bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer ein Verzicht auf eine Berufsunfähig-keitsrente bei Übernahme der Rückdeckungsversicherung durchgeführt wird.
Das FG München hat entschieden, dass Aufwendungen für ärztlich verordnete Präparate (Nahrungsergänzungsmittel), die keine Arzneimittel sind, nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig sind.
Der VIII. BFH-Senat hat sich der Auffassung angeschlossen, dass Verluste, die sich bei den „17ner Einkünften“ nicht auswirken, gleichwohl als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden können.
Es liegen zwei unterschiedliche finanzgerichtliche Ergebnisse vor. (1) Das FG Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben ursprünglich steuer-pflichtiger Photovoltaikanlagen auch noch in der EÜR 2022 abzugsfähig sind, auch wenn sie erst im Jahr 2022 abfließen.
Der BFH hat ergänzend bei der Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung entschieden, dass Entgelte für Teilnahmen an besonderen Förderprogrammen zum Tierwohl, die nach den gesetzlichen Anforderungen für eine tiergerechte und nachhaltige Fleischerzeugung bezahlt werden, Bestandteil der Ausg
Der EuGH hat ergänzt, dass ein Vorsteuerabzug für eine konzerninterne Kostenverrechnung an eine Tochtergesellschaft, die selbstständiger vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist, besteht, soweit der getragene Kostenanteil tatsächlich den empfangenen Dienstleistungen für die ei
Der BFH hat zur Abgrenzung zwischen einem (a) Eigenkapitalkonto gegenüber einem (b) Gesellschafterdarlehenskonto Aussagen ergänzender Art veröffentlicht.
Der BFH hat die Anwendung einer Gewinnhinzurechnung bei einem weiteren Anwendungsfall ausgeschlossen. Der gesetzlich verankerte Anwendungsausschluss betrifft das „Wiederaufleben der Haftung “.