Lohnsummenklausel: Einbezug des Geschäftsführergehalts (?) bei Personengesellschaften
FG Münster vom 15.04.2025, 3 K 483/24 F, nrkr.
Inhalt
Das FG Münster hat - überraschenderweise - aber sehr gut begründet - in Abweichung der finanzamtlichen Auffassung in den Erbschaftsteuerrichtlinien - entschieden, dass die gebuchten „Löhne- und Gehälter“ von Gesellschafter-Geschäftsführern und angestellten Gesellschaftern bei Personengesellschaften Bestandteil der Lohnsummenklausel sind. Sowohl bei der Mindestlohnsumme als auch bei der maßgeblichen jährlichen Lohnsumme zur Überprüfung eines Lohnsummenklauselverstoßes sind diese Vergütungen berücksichtigungsfähig.