Der BFH hat ergänzend bestätigt, dass ein Änderungsantrag einer Personengesellschaft einer nachträglich anzuerkennenden Stellung als Organgesellschaft davon abhängig ist, dass der Organ-träger ebenfalls einen Änderungsantrag der Umsatzsteuerfestsetzung stellt.
Der EuGH hat eindeutig geantwortet. Unabhängig davon, ob einer der Beteiligten Vorsteuerabzugsbeschränkungen unterliegt, sind Innenleistungen zwischen den Beteiligten eines Organkreises nicht umsatzsteuerbar.
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer neben seiner versi-cherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur einen Minijob aufnehmen kann. Weitere Minijobs sind voll beitragspflichtig.
Das BSG hat entschieden, dass bei der Prüfung notwendiger gesellschaftsrechtlicher Rechtsmacht zur Sozialversicherungsbefreiung eines Geschäftsführers bei einer Tochter-Kapitalgesellschaft bei Beteiligung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei der Mutter-Kapitalgesellschaft Besonderheiten zu bea
Der BFH hat drei Vorlagebeschlüsse dem EuGH mit der Frage vorgelegt, ob die Anwendung von getrennten Steuersätzen – hier: Beherbergungsleistungen mit dem ermäßigten Steuersatz (7 %) und Parkplatzgebühren, Frühstücksleistungen und andere Leistungen, wie beispielsweise Fitness- und Wellnesseinricht
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat hinsichtlich eines „freien Mitarbeiters“ eine weisungsgebundene Fachaufsicht und Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers – auch bei schwerpunktmäßig im Homeoffice ausgeübter Tätigkeit – eine abhängige Beschäftigung erkannt, auch wenn ihm große Freiheiten be
Das Niedersächsische FG hat entschieden, wenn ein Arbeitgeber anlässlich der Arbeitnehmerverabschiedung einen Empfang veranstaltet, ist auch bei Überschreiten der 110 €-Freigrenze – unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls – zu entscheiden, ob es sich um ein (i) Fest des Arbeitgebers (
Der BFH ergänzt seine Anwendungsregeln: Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt.&n
Der BFH hat entschieden, dass (1) für den Veranlagungszeitraum (Vz.) 2019 eine Wertgrenze in Höhe von 15.500 € für ein „geringes Vermögen “ (sog. Schonvermögen) nicht zu beanstanden ist.
Der BFH hat eine objektive Gläubigerbenachteiligung erkannt, wenn der vom Arbeitgeber auf ein geliehenes Bankkonto überwiesene Lohn des Arbeitnehmers unterhalb der Pfändungsgrenzen liegt, denn der Pfändungsschutz reicht nur bis zur Auszahlung des Arbeitseinkommens auf ein (eigenes) Bankkonto.
Der BFH hat den „entferntest Berechtigten“ klarstellend definiert. Es ist derjenige als „ent-ferntest Berechtigter“ anzusehen, der nach der Stiftungssatzung potentiell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten kann.
Das FG Hamburg hat erstmalig zu dieser Nachversteuerungsregelung im Zusammenhang mit sog. Stimmrechtsbündelungen bei Poolverträgen entschieden. Diese Nachversteuerungsregelung ist nicht erwerberbezogen auszulegen, d. h.
Der BFH hat fixiert, die Verwendung eines objektiv manipulierbaren Kassensystems stellt grundsätzlich einen formellen Mangel von hohem Gewicht dar, weil in einem solchen Fall systembedingt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmenaufzeichnungen gegeben ist.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass der beschwerte, überlebende Ehegatte (zuletzt versterbender Elternteil) als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Vermächtnisverbindlichkeit aufgrund der Jastrowschen Klausel eines Vermächtnisses nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen kann, d
Das FG Münster hat erstmals im Anwendungsbereich der Grunderwerbsteuerbefreiung für Umstrukturierungen die Übernahme einer Vorbesitzzeit bestätigt und dabei die höchstrichterliche Definition des „herrschenden Unternehmers“ angewendet.
Der BFH bestätigt die Einhaltungspflicht der grunderwerbsteuerrechtlichen Vorbehaltensfrist , wenn eine umwandlungsrechtliche Ausgliederung zur Aufnahme durchgeführt wird.
Das FinMin Berlin hat erstmals Stellung zu der Frage bezogen und dabei bei der ertragsteuerrechtlichen Beurteilung der Anwachsung zwei Fallgruppen voneinander unterschieden.
Der BFH hat die Auffassung: (1) Grundsatz: Die Kapitalbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH ist eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn erst diese Kapitalbeteiligung den Kommanditisten in die Lage versetzt, über die Fragen der laufenden G
Der BFH hat entschieden, dass bei einer Totalausgliederung ein bestehender Gewerbeverlust einer übertragenden Kapitalgesellschaft, die ihren gesamten Geschäftsbetrieb auf eine GmbH & Co.
Der BFH hat den Anschaffungskostenbegriff weiter ausdefiniert. Der kapitalisierte Wert eines lebenslangen, fortbestehenden Nießbrauchsrechts an einem Grundstück ist nicht Bestandteil der Anschaffungskosten des Grundstücks, wenn der Nießbraucher das Eigentum am belasteten Grundstück erwirbt.
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass gegen das Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung verstoßen wird, wenn die Veräußerung einer Teilfläche sowie die damit zusammenhängende Abbruch- und Erschließungsarbeiten von Anfang an dem Bereich eines schädlichen Grundstückshand