Finanzgerichts-Info

Poolverträge: (Schädliche) Aufhebung einer Verfügungsbeschränkung oder/und Stimmrechtsbündelung

FG Hamburg vom 28.09.2023, 3 K 124/21, ZEV 2024, 331, nrkr.; Revision: BFH Az. II R 32/23

Inhalt

Das FG Hamburg hat erstmalig zu dieser Nachversteuerungsregelung  im Zusammenhang mit sog. Stimmrechtsbündelungen bei Poolverträgen entschieden. Diese Nachversteuerungsregelung ist nicht erwerberbezogen auszulegen, d. h. es ist kein Kausalzusammenhang zwischen (i) Gewerbehandel und (ii) Aufhebung der Verfügungsbeschränkung oder Stimmrechtsbündelungen erforderlich.