Poolverträge: (Schädliche) Aufhebung einer Verfügungsbeschränkung oder/und Stimmrechtsbündelung
FG Hamburg vom 28.09.2023, 3 K 124/21, ZEV 2024, 331, nrkr.; Revision: BFH Az. II R 32/23
Inhalt
Das FG Hamburg hat erstmalig zu dieser Nachversteuerungsregelung im Zusammenhang mit sog. Stimmrechtsbündelungen bei Poolverträgen entschieden. Diese Nachversteuerungsregelung ist nicht erwerberbezogen auszulegen, d. h. es ist kein Kausalzusammenhang zwischen (i) Gewerbehandel und (ii) Aufhebung der Verfügungsbeschränkung oder Stimmrechtsbündelungen erforderlich.