Rechtsprechungs-Info

Jastrowsche Klausel im Berliner Testament: Ablehnung einer Nachlassverbindlichkeit

BFH vom 11.10.2023, II R 34/20, BStBl. II 2024, 375; Rechtsprechungsbestätigung: FG Hamburg vom 21.02.2020, 3 K 191/18, rkr.; Brüggemann in „Berliner Testament: Besteuerungsfolgen der „Jastrowschen Klausel“ in der Praxis“, ErbBstg 2024, 120

Inhalt

Der BFH hat ergänzend entschieden, dass der beschwerte, überlebende Ehegatte (zuletzt versterbender Elternteil) als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Vermächtnisverbindlichkeit aufgrund der Jastrowschen Klausel eines Vermächtnisses nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen kann, da das Vermächtnis noch nicht fällig ist.