Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Schädlichkeit durch Veräußerung einer Teilfläche bei Zusammenhängen der Abbruch- und Erschließungsarbeiten
FG Düsseldorf vom 21.12.2023, 14 K 1546/22 G, nrkr.
Inhalt
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass gegen das Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung verstoßen wird, wenn die Veräußerung einer Teilfläche sowie die damit zusammenhängende Abbruch- und Erschließungsarbeiten von Anfang an dem Bereich eines schädlichen Grundstückshandels zuzuordnen ist.