Rechtsprechungs-Info

Grunderwerbsteuerpflicht: Einhaltungspflicht der Vorbehaltensfrist bei Ausgliederung zur Aufnahme

BFH vom 03.05.2023, II B 27/22; Rechtsprechungsbestätigung: FG München vom 03.03.2022, 4 K 1241/21, DStR 2023, 47, rkr.

Inhalt

Der BFH bestätigt die Einhaltungspflicht der grunderwerbsteuerrechtlichen Vorbehaltensfrist , wenn eine umwandlungsrechtliche Ausgliederung zur Aufnahme durchgeführt wird. Die Beteiligung muss für die Anwendung der Grunderwerbsteuerbefreiung im Konzern fünf Jahre vor dem Umstrukturierungsstichtag gestanden haben (fünfjährige Vorbehaltensfrist). Die erforderliche Beteiligungsquote umfasst mindestens 95 % über den gesamten fünfjährigen Vorbehaltszeitraum.