Der BFH hat entschieden, dass bei einer Totalausgliederung ein bestehender Gewerbeverlust einer übertragenden Kapitalgesellschaft, die ihren gesamten Geschäftsbetrieb auf eine GmbH & Co.
Der BFH hat den Anschaffungskostenbegriff weiter ausdefiniert. Der kapitalisierte Wert eines lebenslangen, fortbestehenden Nießbrauchsrechts an einem Grundstück ist nicht Bestandteil der Anschaffungskosten des Grundstücks, wenn der Nießbraucher das Eigentum am belasteten Grundstück erwirbt.
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass gegen das Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung verstoßen wird, wenn die Veräußerung einer Teilfläche sowie die damit zusammenhängende Abbruch- und Erschließungsarbeiten von Anfang an dem Bereich eines schädlichen Grundstückshand
Der BFH hat eine teleologische Reduktion veröffentlicht. Diese wirkt dahingehend, dass im Zuge einer Umwandlung entstehendes neues Betriebsvermögen nicht in den Anwendungsbereich des gewerbesteuerpflichtigen Veräußerungsgewinns einzubeziehen ist.
Der BFH hat entschieden, dass bei der Differenzbesteuerung die auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Umsatzsteuer nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist.
Der BFH hat für die Gewinnermittlung der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) entschieden, dass eine Einnahme nicht bereits mit Gutscheinübergabe, sondern erst in dem Zeitpunkt „zufließt“, in dem der Dritte (Gutscheinaussteller) die Zahlung an den Steuerpflichtigen leistet.
Der BFH hat ein Abgrenzungsurteil veröffentlicht. Eine erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt genügt für den Kindergeldanspruch auch dann, wenn es in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen einer Straftat untergebracht ist.
Der BFH hat das Verhältnis zwischen (a) Verlustfeststellungsbescheid und (b) Steuerbescheid hinsichtlich eines Altersentlastungsbetrags fortentwickelt.
Der BFH hat bestätigt, dass Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen für die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die im Zuge eines Formwechsels auf eine Mitunternehmerschaft übergehen, für die zusageberechtigten Unternehmer weder (i) zum steuerrechtlichen Übertragungsstichtag noch (ii) da
Der BFH hat entschieden, dass bei Teilerlass eines nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geförderten Darlehens Arbeitslohn zu erkennen ist, weil es sich um einen Ersatz von Werbungskosten aus in der Erwerbsphäre liegenden Gründen handelt.
Der BFH hat einen einbringungsbedingten Übergang des Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft erstmals geklärt. Bringt eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Betrieb in eine GmbH & Co.
Der BFH widerspricht der Finanzverwaltung. Der schädliche Beteiligungserwerb als Verlustabzugsbeschränkung ist nicht auf (mitunternehmerische) verrechenbare Verluste anwendbar, die einer Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin einer Kommanditgesellschaft zugerechnet werden.
Der BFH hat seine Auffassung bestätigt, dass verbundene Anteilsübertragungen in einer notariellen Urkunde zu einem wirtschaftlich einheitlichen Erwerbsvorgang mit einheitlichem Erwerberentschluss zusammengefügt werden.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass die 10%ige Mindestbeteiligungsgrenze durch einen aus Sicht des Erwerbers wirtschaftlich einheitlichen Erwerbsvorgang – sog. Blockerwerb – auch dann erreicht wird, wenn an diesem Vorgang mehrere Veräußerer beteiligt sind.
Der BFH hat klargestellt, dass Entschuldigungsgründe eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens anhand der konkreten Situation des Gesellschafter-Geschäftsführers und seines Irrtums zu beurteilen sind.
Die „Abschaffung der siebenjährigen Behaltensfrist“ durch den Steuergesetzgeber wird verschärft. Der Steuereffekt der „abgeschafften Behaltensfrist“ tritt nur noch ein, wenn der nachgelagerte Anteilstausch „unter Aufdeckung der stillen Reserven“ erfolgt.
Es ist eine Umstellung des Steuergesetzgebers erfolgt: Negative Anschaffungskosten der entstehenden GmbH-Beteiligung werden „unterdrückt“ und die Verminderung des eingebrachten Kapitals „ausgelöst“.
Der BFH hat entschieden, dass der Einbringende auch dann Mitunternehmer der Gesellschaft werden kann, wenn der Einbringende im Zeitpunkt der Einbringung bereits zu 100 % am Vermögen, Gewinn und Verlust sowie an den Stimmrechten der übernehmenden Personengesellschaft beteiligt ist.
Der Steuergesetzgeber folgt der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, indem Einzelwirtschaftsgutübertragungen zum Buchwert bei Unentgeltlichkeit zulässig sind: „Unentgeltlich zwischen dem Gesamthandsvermögen verschiedener Mitunternehmerschaften derselben identisch beteiligten Mitunternehmer“.
Ertragsteuerfrei sind „die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von auf, an oder in Gebäuden (einschließlich Nebengebäuden) vorhandenen Photovoltaikanlagen, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesam
Die deutsche Finanzverwaltung hat die unions- und höchstrichterlichen Entscheidungen akzeptiert und neue nationale Anwendungsregeln zugestimmt. Konkretisierungen erfolgen bei den Themen: 1) Zuordnungsentscheidung, 2) Zuordnungsdokumentation und 3) Zuordnungsfrist sowie 4) Dokumentationsfrist.