Rechtsprechungs-Info

Sozialversicherungsrechtliche Folgen von nicht aktualisierten Gesellschafterlisten

BSG vom 13.03.2023, B 12 R 4/21 R, DStR 2023, 2682; Rechtsprechungsbestätigung: LSG Rheinland-Pfalz vom 17.02.2021, L 6 BA 15/20, rkr.

Inhalt

Das BSG hat die Bedeutung der Gesellschafterliste für die Sozialversicherungspflicht bzw. Sozialversicherungsfreiheit hervorgehoben. Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer sind der Umfang der Kapitalbeteiligung und das Ausmaß der sich daraus für ihn ergebenden Einfluss auf die Gesellschaft das wesentliche Merkmal bei der Abgrenzung von (i) abhängiger Beschäftigung gegenüber einer (ii) selbstständigen Tätigkeit. Der Umfang der Beteiligung an der GmbH bestimmt sich dabei – unabhängig von der materiell-rechtlichen Beteiligung – nach der Eintragung in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste .