Rechtsprechungs-Info

Lohnabrechnung: Prüfungspflichten in dem Lohnbuchhaltungsmandat bei unerkannter Sozialversicherungspflicht

BGH vom 08.02.2024, IX ZR 137/22, BeckRS 2024, 2073; Freitag/Meixner in „Prüfungspflichten im Lohnbuchhaltungsmandat bei unerkannter Sozialversicherungspflicht“, DStR 2024, 1028

Inhalt

Der BGH hat vier Kernaussagen getätigt: Das Lohnbuchhaltungsmandat umfasst keine Pflicht, die Frage der Sozialversicherungspflicht eigenständig zu klären. Der Lohnbuchhalter hat zur vorgelagerten Frage der Sozialversicherungspflicht für eine Lohnabrechnung nach einer verbindlichen Vorgabe durch den Auftraggeber zu fragen. Fehlt eine solche verbindliche Vorgabe und ist die statusrechtliche Einordnung weder als anderweitig geklärt noch als zweifelsfrei anzusehen, hat der Lohnbuchhalter auf eine Klärung der Statusfrage durch den Auftraggeber hinzuwirken. Dabei hat der Lohnbuchhalter dem Mandat die Möglichkeit einer rechtssicheren Klärung durch Einholung anwaltlichen Rats oder durch Klärung der Statusfrage im Rahmen eines Statusfeststel-lungsverfahrens  oder eines Verfahrens vor den Einzugsstellen der Krankenkassen aufzuzeigen.