BMF-Schreiben vom 17.07.2023, IV C 6 - S2121/23/10001; BFH vom 13.12.2012, IV R 51/09, BStBl. II 2013, 203
Inhalt
Bisher waren Einnahmen und Ausgaben für Photovoltaikanlagen, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wurden, grundsätzlich als Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zu erfassen. Jetzt sind ertrags- und umsatzsteuerrechtliche Belange beachtenswert.