Gesetzesänderungen

JStG 2024-E: Neuregelungen für das Lohnsteuer-Pauschalierungswahlrecht

BMF-Referentenentwurf vom 27.03.2024, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024

Inhalt

Der Steuergesetzgeber schreibt die Anwendungsregeln bzw. Ausübungsregeln des lohnsteuerrechtlichen Pauschalierungswahlrechts ins Gesetz: „(1) Das Pauschalierungswahlrecht des Arbeitgebers ist durch Übermittlung oder Abgabe einer Lohnsteuer-Anmeldung, in der die pauschale Lohnsteuer angegeben wird, auszuüben.  (2) Abweichend der Regelanwendung kann der Arbeitgeber für den Prüfungszeitraum einer Lohnsteuer-Außenprüfung das Pauschalierungswahlrecht durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt ausüben.  (3) Die Erklärung zur abweichenden Ausübungsregel ist spätestens bis zur Bestandskraft der aufgrund der Lohnsteuer-Außenprüfung erlassenen Bescheide abzugeben.  (4) Im Fall der abweichenden „Ausübungsregel wird die pauschale Lohnsteuer vom Betriebsstättenfinanzamt durch Steuerbescheid festgesetzt. “