Der BFH hat sich erstmalig geäußert: (1) Kosten der Lebensführung im Anwendungsbereich der doppelten Haushaltsführung sind die Kosten des Haushalts und die sonstigen Lebenshaltungskosten im Haupthausstand. (2) Die finanzielle Beteiligung darf nicht erkennbar unzureichend sein.
Der BFH hat erklärt, soweit sich ein Gebäude in zwei getrennte AfA-Volumen aufteilt – hier: (i) „normale Gebäude-AfA“ gegenüber (ii) „7i-Aufwands-AfA“ – erhöhen nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten eines nachträglichen Pkw-Tiefgaragenstellplatzes lediglich die Bemessungsgrundlage de
Der EuGH hat entschieden, dass der Rechnungshinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die europäische/deutsche Vereinfachungsregel im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft sei.
Das FG Münster hat die Erschütterung des Anscheinsbeweises konkretisiert: Eine Erschütterung kann nicht allein dadurch bestehen, dass ein weiteres Betriebsfahrzeug, für das (1) die 1 %-Regelung angewendet wird, für Privatfahrten zur Verfügung steht (erfolglose Erschütterung).
Der BFH hat den begehrten Vorsteuerabzug gewährt. Maßgebend für den Vorsteuerabzug ist ein Gesamtblick auf den (i) Entstehungsgrund und die (ii) Verwendung der bezogenen Eingangsleistung. Dieser Gesamtblickwinkel betrifft insbesondere Reparaturleistungen.
Der BFH hat entschieden, dass der Verzicht eines Chefarztes gegenüber dem Klinikträger, bei dem er als Arbeitnehmer tätig ist, auf das ihm durch die Klinik eingeräumte Recht zur Privatliquidation gegen monatliche Ausgleichszahlungen, die der Klinikträger leistet, eine umsatzsteuerbare und umsatzs
Die Finanzverwaltung hatte in bestimmten Fällen den Charakter von Arbeitslohn bei der Erstattung von Parkgebühren – außerhalb von Reisenebenkosten – erkannt.
Die Finanzverwaltung hat ausführlich Stellung genommen. Die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung werden angewendet. Bei einem negativen Betrag handelt es sich weder um einen (i) „14c-Mehrbetrag “ noch um einen „14c-Fehlbetrag “.
Der EuGH hat eine Gefährdung des Steueraufkommens im Anwendungsbereich der „14c-Umsatzsteuer“ bei Rechnungen ausschließlich an Endverbraucher abgelehnt.
Der BFH hat erstmalig entschieden, dass bei der Abgrenzung zwischen (i) Lieferungen gegenüber (ii) Leistungen bei sog. Werbelebensmitteln mit Verpackungen die zollrechtliche Sichtweise zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes (7 %) führt.
Die Finanzverwaltung hat die Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterschreitung der Lohnsummenklausel hinsichtlich der COVID-Pandemie veröffentlicht.
Erstmalig wurde finanzgerichtlich durch das FG Münster entschieden, dass die sog. Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, sodass eine Ermäßigung der Ein-kommensteuertarifierung abzulehnen sei.
Der BFH hat diese offene Anwenderfrage beantwortet: Der Kürzungsausschluss ist auch dann anzuwenden, wenn der Sondervergütung beziehende Mitunternehmer/Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt.
Der BFH hat ein Abgrenzungsurteil veröffentlicht: Für ein Hausnotrufsystem, dass im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt, die soweit erforderlich Dritte verständigt, kann keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.<
Das FG Köln hat zwar die Entstehung eines Vermögenswerts in Form der Rückbauforderung erkannt, den Realisationszeitpunkt dieses Vermögenswertes allerdings als aufschiebend bedingt verschoben.
Der BFH hat ein einschränkendes Verständnis veröffentlicht: Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur zulässig, wenn der Vorbehalt nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt ist.
Das BSG hat die Geringfügigkeitsgrenze ausgedehnt: Die Abgabepflicht entfällt, wenn zwar ein Auftrag oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze erteilt wird, dies aber der einzige Auftrag ist.
Der BFH hat ein einkommensteuerpflichtiges privates (Immobilien-)Veräußerungsgeschäft darin erkannt, dass ein in Vorjahren ausgezogener geschiedener Ehegatte seinen hälftigen Miteigentumsanteil im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung entgeltlich an seinen geschiedenen Ehegatten in der Haltefr
Eine Gartenanlage steht außerhalb eines einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs zu einer Bürofläche und ist somit – mangels betrieblicher Nutzung – außerhalb eines Betriebsaufgabegewinns steuerlos.
Der BFH hat hinsichtlich der ertragsteuerrechtlichen Beurteilung der Überlassung des kom-merzialisierbaren Teils des Namenrechts einer natürlichen Person drei Grundsätze entschieden: der kommerzialisierbare Teil des Namenrechts einer natürlichen Person stellt unabhängig davon, ob er zivilrechtlic