Der Steuergesetzgeber folgt der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, indem Einzelwirtschaftsgutübertragungen zum Buchwert bei Unentgeltlichkeit zulässig sind: „Unentgeltlich zwischen dem Gesamthandsvermögen verschiedener Mitunternehmerschaften derselben identisch beteiligten Mitunternehmer“.
Ertragsteuerfrei sind „die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von auf, an oder in Gebäuden (einschließlich Nebengebäuden) vorhandenen Photovoltaikanlagen, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesam
Die deutsche Finanzverwaltung hat die unions- und höchstrichterlichen Entscheidungen akzeptiert und neue nationale Anwendungsregeln zugestimmt. Konkretisierungen erfolgen bei den Themen: 1) Zuordnungsentscheidung, 2) Zuordnungsdokumentation und 3) Zuordnungsfrist sowie 4) Dokumentationsfrist.
Der BFH hat erstmals entschieden, dass für die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft es nicht auf die Verwendung einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) durch den Leistungsempfänger ankommt.
Der BFH hat eine Rechtsprechungsbestätigung veröffentlicht. Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zuflusszeitpunkt als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern.
Der BFH hat klargestellt: „Ordnet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer einem Versorgungsbereich zu, innerhalb dessen er dauerhaft und grundsätzlich, aber rollierend auf Basis monatlich erstellter Dienstpläne in verschiedenen Rettungswachen eingesetzt wird, kommt eine dauerhafte Zuordnung zu einer
Der BFH hat ergänzend klargestellt, dass neben dem Sondereigentum stets auch Gebäudebestandteile eine kürzungsunschädliche insgesamt Mitvermietung als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Grundbesitzüberlassung abbilden können.
Der BFH hat erläutert, dass ein Wirtschaftsgut, das eine Betriebsvorrichtung darstellt, nicht ohne das Grundstück mit aufstehendem Gebäude übertragen werden kann, wenn es sich dabei um einen wesentlichen Bestandteil dieses Grundstücks mit Gebäude handelt.
Der III. BFH-Senat hat ein Abgrenzungsurteil veröffentlicht. Aus einer sog. umgekehrten Betriebsaufspaltung kann wegen des Durchgriffsverbots eine originär gewerbliche Tätigkeit der Besitzkapitalgesellschaft nicht abgeleitet werden.
Der BFH hat eine Rechtsprechungsänderung veröffentlicht. Auch bei einer Betriebsbeendigung oder Betriebsunterbrechung bleibt eine gewerblich geprägte Personengesellschaft gewerbesteuerpflichtig.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass nach Ablauf eines abgekürzten Erhebungszeitraums die auf den Zeitraum nach der Einstellung der werbenden Tätigkeit einer Personengesellschaft entfallenen Haftungsvergütungen an die Komplementär-GmbH nicht zum Gewerbeertrag gehören.
Der BFH hat erklärt, dass eine zwangsläufige Überzahlersituation aufgrund der „Art der Geschäfte“ dauerhaft bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) gegeben ist, wenn die Holdingkapitalgesellschaft ausschließlich weitgehend zu 95 % steuerfreie Beteiligungseinkünfte als Einnahmen erhält.
Der BFH hat klargestellt, dass die Zweitwohnungsteuer dem Aufwand für die Nutzung der Unterkunft bei der Ermittlung der Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung zuzuordnen ist. Somit gehört die Zweitwohnungsteuer in den 1.000 €/Monat-Topf.
Das FG Köln hat entschieden, dass ein ursprünglich rechtmäßig gebildeter Investitionsabzugsbetrag in einem Einzelunternehmen rückgängig zu machen ist, wenn bei einer (rückwirkenden) Einbringung des Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft die Investitionen letztlich erst nach dem steuerrech
Das FinMin Schleswig-Holstein hat die ersten Zweifelsfragen mit Antworten versehen. Es geht um Photovoltaikanlagen auf einer Hofstelle bei Land- und Forstwirtschaft.
Das FG Bremen hat entschieden, dass die bei einer Verschmelzung entstehenden Kosten der Zusammenführung von IT-Systemen und IT-Daten sofort abzugsfähige Betriebsausgaben sind; diese Aufwendungen gehören nicht zu den Kosten für den Vermögensübergang.
Der BFH hat die gesonderte Feststellung eines steuerlichen Einlagenkontos bei einer privaten (Familien-)Stiftung mit der Begründung abgelehnt, dass nach der Zuordnung der (Familien-)Stiftung zu den Vermögensmassen eine Anwendung des steuerlichen Einlagenkontos (§ 27 Abs.
Der BFH hat die Rechtsprechung bestätigt. Der Umfang der Geschäftstätigkeit und des Geschäftszwecks sind entscheidend für die Aktivierung als [(a) notwendiges oder (b) gewillkürtes] SoBV II gegenüber der Zuordnung als GmbH-Anteile im Privatvermögen.
Bisher hatte der BFH entschieden, dass das Teilabzugsverfahren im Wege einer teleologischen Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung findet, wie diese Aufwendungen zugleich Sondervergütungen (= Sonderbetriebseinnahmen) der Gesellschafter/Mitunternehm
Das FG Köln hat in einer AdV-Entscheidung die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten PV-Anlagen bestätigt.
Das FG München hat entschieden, dass in einer Anzahlungsrechnung kenntlich gemacht werden muss, dass über eine noch nicht ausgeführte Leistung abgerechnet wird. Die Abgrenzung gegenüber einer Scheinrechnung ist bedeutsam.
Der BFH hat abgrenzend gegenüber der Finanzverwaltung bestätigend festgelegt, dass ein Steuerpflichtiger sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes jeder sachverständigen Methode bedienen kann, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises gee