Rechtsprechungs-Info

Geschäftsveräußerung im Ganzen: Ablehnung bei Übertragung des Anlagevermögens an verschiedene Erwerber

BFH vom 13.11.2025, V R 32/24; Rechtsprechungsbestätigung: Schleswig-Holsteinisches FG vom 14.03.2024, 4 K 75/23, EFG 2024, 1334, rkr.

Inhalt

Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG ) weiterentwickelt. Eine GiG liegt nicht vor, wenn der Unternehmer mehrere Teile eines von ihm betriebenen Solarparks an jeweils einzelne Erwerber veräußert und auch nach der Übertragung dieser Teilanlagen seine wirtschaftliche Tätigkeit fortführt, indem er den dort erzeugten Strom – wie zuvor – als „Anlagenbetreiber“ in das Netz einspeist und hierfür unverändert die nach dem EEG vorgesehene Vergütung vereinnahmt.