Rechtsprechungs-Info

Grunderwerbsteuerbarkeit: Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile

BFH vom 22.10.2025, II R 24/22, BStBl. II 2026, 385; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 19.05.2022, 8 K 2516/20 GrE, EFG 2022, 1307, rkr.

Inhalt

Der BFH hat seine Rechtsprechung fortgeführt. Erwirbt eine grundbesitzende GmbH eigene Anteile und erhöht sich dadurch der Anteil eines Gesellschafters – ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile – rechnerisch auf mindestens 95 % (ab dem Jahr 2021: 90 %), ist der Tatbestand der Anteilsvereinigung  erfüllt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Gesellschafter die nicht von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile halten.