Rechtsprechungs-Info

Einkunftsarten: Neue Erkenntnisse beim Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters

BFH vom 13.11.2025, IV R 24/23, BStBl. II 2026, 425; Rechtsprechungsaufhebung: FG Baden-Württemberg vom 23.02.2023, 3 K 2942/20, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat ausdrücklich erklärt, dass es für ein (schwach ausgeprägtes) Mitunternehmerrisiko nicht ausreicht, wenn ohne Verlustbeteiligung und ohne Nachschusspflicht für den stillen Gesellschafter allein das Risiko (darin) besteht, dass er keine Gewinnbeteiligung erhält und damit seine als Einlageleistung versprochenen Dienstleistungen und etwaigen Kosten vergeblich aufgewendet hat. Dazu kommt, dass der BFH seine Rechtsprechung ändert: Eine zukünftig zu erbringende Dienstleistung reicht für die steuerrechtliche Anerkennung einer Dienstleistung (jetzt) aus.