Rechtsprechungs-Info

„Passive Entstrickung“: Inkrafttreten eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens (EStG)

BFH vom 19.11.2025, I R 41/22; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 10.08.2022, 13 K 559/19, G, F, EFG 2023, 37, rkr.; BMF-Schreiben vom 26.10.2018, BStBl. I 2018, 1104

Inhalt

Der BFH hat erstmals Entscheidungen zum Thema „passive Entstrickung“ aufgrund des Inkrafttretens eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) veröffentlicht. (1) Der Ausschluss des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland kann auch in Folge einer Änderung der Rechtslage, beispielsweise aufgrund des Inkrafttretens eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens eintreten.  (2) Die Rechtsfolge der passiven Entstrickung, d. h. des Ausschlusses oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts tritt in der letzten juristischen Sekunde ein, bevor der Ausschluss bzw. die Beschränkung des Besteuerungsrechts wirksam wird.