Der BFH hat die Regeln der Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten konkretisiert: Erklären Erben rückwirkend eine Betriebsaufgabe, können entstehende Steuerschulden nicht als Nach-lassverbindlichkeit in Abzug gebracht werden.
Der EuGH hat entschieden, dass eine variable Vergütung allein nicht zu einem wirtschaftlichen Risiko des Aufsichtsrats/Verwaltungsrats führt. Das Mitglied muss auch das Verlustrisiko der Gesellschaft aufgrund seiner Entscheidungen mittragen.
Der IV. BFH-Senat hat – für das Einkommensteuerrecht – (ebenfalls) entschieden, dass gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern sind. Dies gilt auch für sog. „Earn-Out-Klauseln“.
Das Niedersächsische FG hat einem Antrag auf Buchwertübertragung durch konkludente Antragsstellung in einem Gesellschafterbeschluss, der Bestandteil einer notariellen Urkunde ist, zugestimmt.
Das FM Schleswig-Holstein veröffentlicht, dass Personengesellschaften aus verwaltungs- bzw. prozessökonomischen Gründen als Organgesellschaft zu behandeln sind, wenn drei Voraussetzungen erfüllt werden.
Der BFH stellt im Rahmen einer Rechtsprechungsfortentwicklung klar, dass der übernehmende Rechtsträger (Organträger) auch bei einem qualifizierten Anteilstausch in die Merkmale der finanziellen Eingliederung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft eintritt.
Der BFH hat die umwandlungssteuerrechtliche Fußstapfentheorie auch bei dem Merkmal der finanziellen Eingliederung angewendet, indem die Rechtstellung des übertragenden Rechtsträgers dem übernehmenden Rechtsträger zugerechnet worden ist, auch wenn der umwandlungssteuerrechtliche Übertragungssticht
Der BFH hat entschieden, dass zur Erfüllung der finanziellen Eingliederung der Organträger über eine qualifizierte Mehrheit der Stimmrechte verfügen muss, wenn dieses die Satzung der Organgesellschaft für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung generell vorsieht.
Das FG Düsseldorf hat ein elektronisches Fahrtenbuch abgelehnt, weil weder die (zeitnahe) Führung noch eine (ii) geschlossene Form gewahrt geblieben ist.
Das FG Münster hat aus der ergangenen BFH-Rechtsprechung die teleologische Reduktion des schädlichen Beteiligungserwerbs bei fehlendem „change of control“ erstmals neu entwickelt.
Das FG Münster hat erstmals eine Spontanabfindung gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bei bestehender Pensionszusage als betriebliche Veranlassung im Fall der wirtschaftlichen Krise der GmbH beurteilt und somit eine verdeckte Gewinnausschüttung abgelehnt.
Der IX. BFH-Senat hat eine Rechtsprechungsänderung entschieden: Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks.
Der BFH hat einen weiteren Anwendungsfall der sog. neuen AfA-Reihen erkannt: Diese An-wendungsregeln gelten auch dann, wenn die vermögensverwaltende Personengesellschaft mit dem Anteilserwerb in Folge der Vereinigung sämtlicher Anteile in einer Hand liquidationslos (Anwachsung) erlischt.
Der BFH hat klärend entschieden, dass die Rückgängigmachung eines bereits durchgeführten internen Versorgungsausgleichs keine Verwendung steuerbarer Einkünfte darstellt.
Der BFH konkretisiert seine Rechtsprechung dergestalt, dass für die Änderbarkeit von Versorgungsleistungen als Voraussetzung für die Annahme einer dauernden Last es nicht genügt, wenn substanziell nur eine Änderbarkeit zu Gunsten des Übernehmers, nicht aber auch zu Gunsten des Übergebers vereinba
Das BVerfG hat die Verfassungswidrigkeit der Sperrwirkung einer Einzelwirtschaftsgutübertragung zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften „gekippt “. Der Gesetzgeber hat rückwirkend für Übertragungsvorgänge nach dem 31.12.2000 eine Neuregelung zu treffen.
Der BFH hat erstmals eine sofort wirksame Wertveränderung durch einen Forderungsverzicht bei einer Gesellschafterforderung gegenüber der Personengesellschaft als „Wegfallgewinn“, wenn die Anschaffungskosten im Sonderbetriebsvermögen geringer als die Gesellschaftsverbindlichkeit in der Handelsbila
Das FG Rheinland-Pfalz hat erstmals entschieden, dass auch ein aktivisch gewordenes Gesellschafterkonto, gespeist aus zulässigen Überentnahmen, steuerrechtliches Privatvermögen der Personengesellschaft sein kann.
Der BFH hat die Passivierung einer Verbindlichkeit abgelehnt, wenn ein Kfz-Händler zur Übernahme des Restwertrisikos bei Rückgaben im sog. Leasing-Restwertmodell zu leistende „Beteiligungsbeiträge“ zu Beginn des Leasingvertrags zeitlich vereinbart.
Der BFH hat entschieden, dass die Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkunftserzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit trotz Einführung der fiktiven Vollentgeltlichkeit beachtungspflichtig ist.
Der BFH hat entschieden, dass eine (stillschweigende) Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer ortsfesten und betrieblichen Arbeitgebereinrichtung sich nicht allein daraus ergibt, dass der Arbeitnehmer die Einrichtung – aus der maßgeblichen Sicht ex ante – nur gelegentlich zur Ausübung seiner berufli
Das FG Köln hat erstmals rechtskräftig entschieden, dass bei einer der Berechnung des Schuldzinsenabzugsverbots die auf einen Rechtsvorgänger entfallenen Überentnahmen dem Gesamtrechtsnachfolger zuzurechnen sind.
Der BFH hat ergänzend entschieden (Rechtsprechungsfortentwicklung), dass sich eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Standflächen im Reisegewerbe ergibt, wenn die Aneinanderreihung kurzfristiger Anmietungen als Surrogat einer langfristigen Nutzung solcher Standflächen dem Gesch