Bisher hatte das FG Hamburg entschieden, dass es bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen der gewerblichen Einkünfte aus Eigenprostitution maßgeblich auf die Arbeitszeiten der Prostituierten ankommt, die mögliche Anzahl der Kunden pro Arbeitstag und die Preise der jewei
Der BFH hat dieses Ausschließlichkeitsgebot in einem weiteren begünstigungsschädlichen Anwendungsfall erweitert: Eine nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit - hier: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung - kann auch dann zum Ausschluss der erweiterten Gewerbesteuerkürzung führen,
Der BFH hat ergänzend erklärt, dass eine kürzungsschädliche Betriebsaufspaltung auch vorliegt, wenn die Besitzgesellschaft der Betriebsgesellschaft eine (funktional) wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt und die Betriebsgesellschaft diese ausschließlich für Leistungen gegenüber der
Der BFH erklärt, dass hinsichtlich der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen entweder ein (1) begünstigungsunschädliches Nebengeschäft als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung gegenüber einem (2) kürzungsschädlichen Nebengeschäft zur
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass das allgemeine Ertragswertverfahren auch bei einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude ein zulässiges Wertermittlungsverfahren für die Ermittlung des GruBo- und Gebäudewertanteils darstellt.
Der BFH hat diese Verwaltungspraxis als rechtswidrig beurteilt. Die Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen widerspricht Unionsrecht!
Der BFH hat (erneut) die sog. modifizierte Trennungstheorie wieder aufleben lassen: Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter ist ein etwaiger Gewinn – nicht nach der sog. strengen Trennungstheorie, sondern nach der sog.
Der BFH hat bestätigt, dass ein bilanzierender Gewerbetreibender in der Steuerbilanz als Eigentümer einer Eigentumswohnung (ETW) die Geldzahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildeten Instandhaltungsrücklage mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlun
Der BFH hat erstmals die Möglichkeit eröffnet, den Vorsteuerabzug im Veranlagungsverfahren geltend zu machen. Dies gilt auch trotz fehlender Inlandsumsätze im Zeitpunkt des Rechnungserhalts.
Das EuG hat ergänzend erklärt, dass die nachträgliche Hinzunahme der Rechnung zum getätigten Vorsteuerabzug vor Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung zulässig ist.
Der BFH hat erklärt, dass die Corona-Soforthilfe nicht deshalb aus den Betriebseinnahmen auszuscheiden ist, weil ihre Auszahlung einer Darlehensgewährung ähnelt; die Corona-Soforthilfe beinhaltet einen Liquiditäts- bzw. Aufwandszuschuss aus öffentlichen Mitteln.
Der BFH hat erklärt, nimmt der Rechnungsempfänger von Anfang an den Vorsteuerabzug in richtiger Höhe vor, ist die zunächst entstandene Steuergefährdung (direkt) beseitigt.
Der BFH hat konkretisiert, dass es für den Vorsteuerabzug unerheblich ist, wie die Art der Finanzierung der Eingangsleistungen, beispielsweise Spenden oder Zuschüsse, stattfindet.
Der EuGH hat die Beweisregeln für die Umsatzsteuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen nach den sog. „Quick Fixes “ dargestellt. Diese „Quick Fixes“ begründen lediglich eine widerlegbare Vermutung. Der Nachweis der grenzüberschreitenden Warenbewegung bleibt formell frei, d. h.
Der BFH hat entschieden, dass ein selbstständiger Lehrer eine unmittelbar dem Schul- und Bil-dungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung umsatzsteuerfrei erbringt, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt un
Der BFH hat klargestellt: Ob ein Gutschein als (1) Einzweck-Gutschein oder als (2) Mehrzweck-Gutschein anzusehen ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins.
Jetzt hat das EuG entschieden, dass es für die Anwendung der Vereinfachungsregelung für innerge-meinschaftliche Dreiecksgeschäfte bei einer Lieferkette bestehend aus vier Wirtschaftsteilnehmern nicht darauf ankommt, ob die Teilnehmer des Dreiecksgeschäfts Kenntnis davon hab
Der BFH drei weitere Anwendungsregeln veröffentlicht: (1) Die Berichtigung eines in einer Rechnung unrichtig ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrages wirkt zu dem Zeitpunkt, zu dem eine zuvor bestehende Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt ist (Berichtigungszeitpunkt).
Bisher vertritt die deutsche Finanzverwaltung die Auffassung, dass für Fälle der Verletzung von Urheber- und Verwandtenschutzrechten für einen echten Schadenersatz weder eine Umsatzsteuerbarkeit noch eine Umsatzsteuerpflicht besteht.
Der EuGH hat entschieden, dass eine „Dienstleistung gegen Entgelt“ gegeben ist, wenn ein Rechtsanwalt sein Anwaltshonorar aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung trotz Erfolgshonorars nur von der Gegenpartei erhält. Die Umsatzsteuerbarkeit und die Umsatzsteuerpflicht ist gegeben.