Der BFH hat erstmalig entschieden, dass weder eine räumliche noch eine zeitliche Bagatellgrenze für eine unschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte besteht. Damit ist ein etwaiger Veräußerungsgewinn in einen einkommensteuerpflichtigen und einen einkommensteuerfreien Teilbetrag aufzuteilen.
Der BFH ist der Sichtweise der Finanzverwaltung entgegengetreten und hat einen punktuell satzungsdurchbrechenden Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung akzeptiert.
Der BFH hat einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten erkannt, indem ein Verlust im Zuge einer Anteilsrotation lediglich wegen der Vereinbarung eines krass den gemeinen Wert verfehlenden Kaufpreises veräußerter GmbH-Anteile vorliegt.
Der BFH bestätigt das Durchgriffsverbot hinsichtlich einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft sogar bei strafrechtlich verantwortlichen Handlungen des Gesellschafters, trotz der Dispositionsbefugnis im Innenverhältnis.
Der BFH hat erstmalig erklärt, dass Einlageleistungen des verlusttragenden Kommanditisten bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, sodass das „15a-Verlustausgleichsvolumen“ erhöht wird.
Der BFH hat seine Rechtsprechung fortentwickelt. Das bloße Nichtgeltendmachen gutgeschriebener und nicht ausgezahlter Zinsen bei Fälligkeit gegenüber dem Darlehensnehmer begründet keinen Zinszufluss beim Darlehensgeber.
Der BFH hat erstmalig entschieden, dass Anschaffungskosten auf eine sonstige Kapitalforderung jeder Art, die mit verschiedenen Fälligkeitszeitpunkten zur Auszahlung kommt, jeweils in Höhe des fälligen Teilrückzahlungsbetrags nur anteilig berücksichtigt werden können.
Der BFH hat den Sonderausgabenabzug für unentgeltliche Wohnungsüberlassung bei Trennungsunterhalt dergestalt definiert, dass der Wert in Höhe der ortsüblichen Miete bestimmt werden kann.
Der BFH hat im sog. „Kundenkartenprogramm-Urteil“ die Passivierungspflicht einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund einer wirtschaftlichen Verursachung im abgelaufenen Wirtschaftsjahr ausgesprochen.
Der BFH hat ergänzt, dass (i) Provisionen und (ii) Gebühren für eine Avalbürgschaft zu den „Überentnahme-Schuldzinsen“ zählen, wenn hierdurch die Rückzahlung von Fremdkapital, das dem Schuldner zeitweise zur Nutzung überlassen wurde, gesichert wird.
Der BFH hat der vom FG München entschiedenen Ausnahme eine Absage erteilt, dass eine Teilkostenschätzung zulässig sei, wenn eine Betankung an einer betrieblichen Tankstelle ohne Mengen- und Preisanzeige erfolgt.
Der BFH hat den abgekürzten Zahlungsweg bei einbehaltenen ausländischen Quellensteuern dergestalt präzisiert, dass eine Betriebseinnahme und eine Steueranrechnung nur nach tatsächlichem Abfluss stattfindet.
Der XI. BFH-Senat hat für die aufgewendeten Beträge im Zusammenhang mit unverzichtbaren Aufwendungen bürgerlicher Kleidung eines Unternehmers entschieden, dass ein Vorsteuerabzug abzulehnen ist.
Der V. BFH-Senat hat sich der steuerrechtlichen Auffassung angeschlossen, dass ein Mietvertrag oder Baupläne ggf. sogar ein Fragebogen zur Einheitsbewertung des Grundbesitzes ausreichende Dokumentationsunterlagen sein können.
Der BFH hat geurteilt, dass Unterrichtseinheiten der Aus-, Fortbildung oder Umschulung unter die unionsrechtliche Umsatzsteuerbefreiung von Privatlehrern fallen.
Der BFH hat einen überwiegenden unternehmerischen Leistungsbezug bei sog. Outplacement-Leistungen erkannt, daraus ein vorrangiges Unternehmensinteresse abgeleitet und den Vorsteuerabzug als berechtigt zugelassen.
Der BFH hat entschieden, dass der Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Erwerb eines Pkws einem Unternehmer mit andersartiger Haupttätigkeit nur dann zusteht, wenn damit eine wirtschaftliche Tätigkeit begründet oder die wirtschaftliche Haupttätigkeit unmittelbar, dauernd und notwendig erweit