Rechtsprechungs-Info

Vorsteuerabzug und Einfuhrumsatzsteuer

BFH vom 20.07.2023, V R 13/21, BStBl. II 2023, 1068; Rechtsprechungsbestätigung: FG Hamburg vom 18.12.2020, 5 K 175/18, rkr.

Inhalt

Der BFH hat eine Rechtsprechungspräzision veröffentlicht: Auch beim EUSt-Vorsteuerabzugsrecht ist es erforderlich, dass neben der (i) Verfügungsmacht über den eingeführten Gegenstand auch die (ii) Einfuhrkosten in die Kostenelemente des auszuführenden Ausgangsumsatzes einfließen, sodass ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsleistung entsteht.