Rechtsprechungs-Info

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung: Aufwendungen für die Überlassung von Ferienimmobilien zur Weiterüberlassung an Reisende

BFH vom 17.08.2023, III R 59/20, BStBl. II 2024, 70; Rechtsprechungsbestätigung: FG Baden-Württemberg vom 24.09.2020, 3 K 2762/19, EFG 2021, 559, rkr.

Inhalt

Der BFH hat klargestellt, dass die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung  von Aufwendungen eines Anbieters von Ferienimmobilien für die vorübergehende Überlassung der Ferienobjekte voraussetzt, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Objekteigentümer seinem wesentlichen rechtlichen Gehalt nach, ein Mietverhältnis sein muss.

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