Rechtsprechungs-Info

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung: Ablehnung bei (bestimmten) Leistungen im Rahmen eines (atypischen) Sponsoringvertrags

BFH vom 23.03.2023, III R 5/22, BStBl. II 2023, 923; Rechtsprechungsaufhebung: Niedersächsisches FG vom 11.11.2021, 10 K 29/20, EFG 2022, 1132, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat entschieden, dass ein Sponsoringvertrag einen „atypischen Schuldvertrag“ darstellt, bei dem die einzelnen Leistungspflichten derart miteinander verknüpft sind, dass sie sich rechtlich und wirtschaftlich nicht trennen lassen, sodass auch nur eine teilweise Zuordnung der Pflichten zum Typus eines Miet- oder Pachtvertrags ausscheidet. Eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung entfällt.

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