Die Finanzverwaltung hat sich zur Anwendung der Urteilsgrundsätze geäußert: (1) Übertragungen vor dem 17.04.2025: Ist die Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Übertragung noch nicht bestandskräftig, sind die Urteilsgrundsätze grundsätzlich anwendbar.
Der BFH hat die Ermessensausübung hinsichtlich der Schätzungsmethode von Besteuerungsgrundlagen konkretisiert. In der Regel ist der (a) innere Betriebsvergleich im Verhältnis zum (b) äußeren Betriebsvergleich als die zuverlässigere Schätzungsmethode anzusehen. Dabei muss das Finanzamt bzw.
Der BFH hat zwei Kernaussagen zur Entstrickungsbesteuerung bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte veröffentlicht: (1) Wird ein bisher einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnendes Wirtschaftsgut in eine ausländische Betriebsstätte überführt, l
Das Niedersächsische FG hat erklärt, dass für eine vorherige nicht umsatzsteuerbare Entnahme objektive Anhaltspunkte und eine gewisse Zeitspanne zwischen dieser Entnahme und einem darauffolgenden Verkauf eines Gegenstandes, welcher zuvor dem Unternehmensvermögen ohne Vorsteuerabzug zugeordnet war
Das Niedersächsische FG hat erstmals zur steuerrechtlichen Behandlung der Corona-Soforthilfen im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR ) Stellung genommen.
Die Finanzverwaltung hat für die Rechnungsausstellung die Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen anderer Mitgliedstaaten (EU-Amtssprachen) veröffentlicht.
Der BFH hat ergänzend bei der Bekanntgabefiktion veröffentlicht: „Wird innerhalb der Drei-Tages-Frist an zwei Tagen planmäßig keine Post zugestellt, und am dritten Tag lediglich die Post vom ersten zustellungsfreien Tag nachgeliefert ist die Bekanntgabevermutung ohne weiteres entkräftet.“
Der BFH hat zwei neue Grundsätze zur Grunderwerbsteuerbefreiung veröffentlicht: (1) Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil grunderwerbsteuerbefreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personen
Das FG Münster hat entschieden, dass ein Hochregallager in einer Logistikhalle bei einer starken Bodenbefestigung eine kürzungsunschädliche Nebentätigkeit abbildet, weil das Hochregallager in der Logistikhalle das Kriterium der Unentbehrlichkeit (qualitatives Kriterium) erfüllt.
Das FG Hamburg hat diese Rechtsprechungsgrundsätze angewendet. Die entgeltliche Mitver-mietung einer Paletten-Förderanlage ist kürzungsschädlich, weil dieser Gegenstand in unmittelbarem Zusammenhang der betrieblichen Funktion und dem ausgeübten Gewerbe der Mieterin steht.
Der BFH hat seine Rechtsprechung zur privatrechtlichen Wartungsverpflichtung ergänzt: Entsteht eine privatrechtliche Verpflichtung zur Wartung erst mit Ablauf der zulässigen Betriebszeit, kann vor diesem Zeitpunkt kein Erfüllungsrückstand entstehen.
Das Schleswig-Holsteinische FG hat erklärt, dass die Vergünstigung der „6b-Reinvestitionsrücklage“ aufgrund der gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise vom einzelnen Mitunternehmer in Anspruch genommen werden kann.
Jetzt ist eine gute Gestaltungsberatung durch Anwendung der Körperschaftsteueroption gegeben, wenn für im Privatvermögen gehaltene Minderheitsbeteiligungen an GmbHs nachträglich eine Holdingstruktur geschaffen werden soll, um in dem (späteren) Anwendungsbereich des „8b-Modells“, d. h.
Der EuGH hat erklärt, dass mit Blick auf den Vorsteuerabzug in Holding-Sachverhalten bei Er-bringung verschiedener Einzelleistungen dieser Charakter bestehen bleibt, eine einheitliche Leistung abzulehnen sei, auch wenn ein einheitlicher Preis für alle Leistungen von der Muttergesellschaft gegenüb
Der BFH hat Folgendes entschieden: „Die Berichtigung eines Dokuments, das der Rechtslage im Jahr 1999 für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Schriftformerfordernis nicht entsprach, führte nicht zu einer (a) Rechnungsberichtigung oder (b) Rechnungsergänzung, sondern zu einer erstmaligen Rechnungserte
Der BFH hat ergänzend für eine „14c-Rechnung“ erklärt: Ein Dokument, das trotz der in Bezug genommenen ergänzenden Unterlagen mit seinen überflüssigen und widersprüchlichen Angaben bei einem Empfänger den Anschein erweckt, dass über steuerpflichtige Leistungen abgerechnet wird, sodass die Gefahr
Das BAG hat die Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers aus einem schuldhaften Verstoß gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung – fehlende Zielvorgabe bei variabler Vergütung – bestätigt.
Der Steuergesetzgeber hat die Bruttolistenpreisgrenze auf 100.000 € angehoben. Abzustellen ist ausschließlich auf den Zeitpunkt der Anschaffung, damit sind auch Gebrauchtfahrzeuge begünstigt.