Rechtsprechungs-Info

Organschaft: Finanzielle Eingliederung bei qualifiziertem Mehrheitserfordernis

BFH vom 09.08.2023, I R 50/20, BStBl. II 2024, 131; Rechtsprechungsbestätigung: FG Düsseldorf vom 24.11.2020, 6 K 3291/19 F, EFG 2021, 228, rkr.

Inhalt

Der BFH hat entschieden, dass zur Erfüllung der finanziellen Eingliederung der Organträger über eine qualifizierte Mehrheit der Stimmrechte verfügen muss, wenn dieses die Satzung der Organgesellschaft für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung generell vorsieht.