Finanzgerichts-Info

Trinkgelder: Steuerbefreiung nur bei freiwilligen Klein-Geldgeschenken von Dritten

FG Köln vom 14.12.2022, 9 K 2507/20, rkr.; FG Köln vom 14.12.2022, 9 K 2814/20, rkr.

Inhalt

Das FG Köln hat in einem Anwendungsurteil entschieden, dass die einmaligen Zahlungen im Rahmen einer konzernrechtlichen Struktur Arbeitslohn und eben kein Trinkgeld darstellen, wenn die Geldzahlung ein (i) Groß-Geldgeschenk darstellt und eine (ii) ergänzende honorierende Anerkennung fehlt.