Der BFH hat ergänzend bei der Bekanntgabefiktion veröffentlicht: „Wird innerhalb der Drei-Tages-Frist an zwei Tagen planmäßig keine Post zugestellt, und am dritten Tag lediglich die Post vom ersten zustellungsfreien Tag nachgeliefert ist die Bekanntgabevermutung ohne weiteres entkräftet.“
Der BFH hat zwei neue Grundsätze zur Grunderwerbsteuerbefreiung veröffentlicht: (1) Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil grunderwerbsteuerbefreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personen
Das FG Münster hat entschieden, dass ein Hochregallager in einer Logistikhalle bei einer starken Bodenbefestigung eine kürzungsunschädliche Nebentätigkeit abbildet, weil das Hochregallager in der Logistikhalle das Kriterium der Unentbehrlichkeit (qualitatives Kriterium) erfüllt.
Das FG Hamburg hat diese Rechtsprechungsgrundsätze angewendet. Die entgeltliche Mitver-mietung einer Paletten-Förderanlage ist kürzungsschädlich, weil dieser Gegenstand in unmittelbarem Zusammenhang der betrieblichen Funktion und dem ausgeübten Gewerbe der Mieterin steht.
Der BFH hat seine Rechtsprechung zur privatrechtlichen Wartungsverpflichtung ergänzt: Entsteht eine privatrechtliche Verpflichtung zur Wartung erst mit Ablauf der zulässigen Betriebszeit, kann vor diesem Zeitpunkt kein Erfüllungsrückstand entstehen.
Das Schleswig-Holsteinische FG hat erklärt, dass die Vergünstigung der „6b-Reinvestitionsrücklage“ aufgrund der gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise vom einzelnen Mitunternehmer in Anspruch genommen werden kann.
Jetzt ist eine gute Gestaltungsberatung durch Anwendung der Körperschaftsteueroption gegeben, wenn für im Privatvermögen gehaltene Minderheitsbeteiligungen an GmbHs nachträglich eine Holdingstruktur geschaffen werden soll, um in dem (späteren) Anwendungsbereich des „8b-Modells“, d. h.
Der EuGH hat erklärt, dass mit Blick auf den Vorsteuerabzug in Holding-Sachverhalten bei Er-bringung verschiedener Einzelleistungen dieser Charakter bestehen bleibt, eine einheitliche Leistung abzulehnen sei, auch wenn ein einheitlicher Preis für alle Leistungen von der Muttergesellschaft gegenüb
Der BFH hat Folgendes entschieden: „Die Berichtigung eines Dokuments, das der Rechtslage im Jahr 1999 für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Schriftformerfordernis nicht entsprach, führte nicht zu einer (a) Rechnungsberichtigung oder (b) Rechnungsergänzung, sondern zu einer erstmaligen Rechnungserte
Der BFH hat ergänzend für eine „14c-Rechnung“ erklärt: Ein Dokument, das trotz der in Bezug genommenen ergänzenden Unterlagen mit seinen überflüssigen und widersprüchlichen Angaben bei einem Empfänger den Anschein erweckt, dass über steuerpflichtige Leistungen abgerechnet wird, sodass die Gefahr
Das BAG hat die Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers aus einem schuldhaften Verstoß gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung – fehlende Zielvorgabe bei variabler Vergütung – bestätigt.
Der Steuergesetzgeber hat die Bruttolistenpreisgrenze auf 100.000 € angehoben. Abzustellen ist ausschließlich auf den Zeitpunkt der Anschaffung, damit sind auch Gebrauchtfahrzeuge begünstigt.
Das FG Nürnberg hat erklärt, dass die Zuwendung eines „Gesundheitstrainings“ durch einen Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge - (1) Bewegungsförderung, (2) gesunde Ernährung und (3) psychische Gesundheit -, die keinen Bezug zu berufsspezifisch bedingten gesundheit
Das BAG hat die Anwendungsregeln zur digitalen Entgeltabrechnung veröffentlicht. Arbeitgeber können ihrer Pflicht zur Erteilung von Entgeltabrechnungen durch die Bereitstellung in einem digitalen Mitarbeiterpostfach nachkommen – und zwar ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers.
Das SG Berlin hat eine satzungsgemäß ausgezahlte Aufwandsentschädigung aufgrund ihrer monatlichen Höhe als Vergütung für eine Arbeitsleistung und eben nicht als Aufwandsersatz gewürdigt.
Das FG Niedersachsen hat die Frage, ob die Sachbezugsfreigrenze überschritten wird, beantwortet. Die vom Arbeitgeber aufgewendeten Kosten für die Nutzung des Firmenfitnessprogramms sind für die registrierten Mitarbeiter anteilig zu berücksichtigen.
Der BFH hat für Reitunterricht Folgendes entschieden: (1) Erbringt ein Unternehmer neben Reitunterricht zusätzlich Leistungen wie (a) Unterkunft und (b) Verpflegung liegen umsatzsteuerrechtlich regelmäßig selbstständige Hauptleistungen vor.