„6b-Reinvestitionrücklage“: Einheitliche oder gesellschafterindividuelle Wahlrechtsausübung bei Personengesellschaften
Schleswig-Holsteinisches FG vom 10.07.2024, 2 K 14/23, rkr.
Inhalt
Das Schleswig-Holsteinische FG hat erklärt, dass die Vergünstigung der „6b-Reinvestitionsrücklage“ aufgrund der gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise vom einzelnen Mitunternehmer in Anspruch genommen werden kann. Unterschiedliche Wahlrechtsausübungen sind möglich und werden über Ergänzungsbilanzen abgebildet.