Kleinunternehmerregelung: Frage der missbräuchlichen Verwendung (?)
FG Münster vom 08.04.2025, 15 K 2500/22 U, rkr.
Inhalt
Das FG Münster hat sich zu der Frage der missbräuchlichen Verwendung der Kleinunternehmerregelung geäußert. Werden Ehegatten jeweils als Einzelunternehmer im selben unternehmerischen Bereich tätig und fallen die Ehegatten jeweils unter die Kleinunternehmerregelung, ist dies nicht rechtsmissbräuchlich. Treten die Eheleute jeweils unter eigenem Namen auf und nutzen sie auch jeweils ein eigenes Bankkonto ist darin keine künstliche Aufspaltung einer einheitlichen Tätigkeit zu erkennen. Gegebenenfalls haben die Ehegatten nachvollziehbare Gründe für die gewählte Gestaltung darzulegen.