Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Mitvermietung von Hochregallagern
FG Münster vom 12.03.2025, 10 K 1656/21 G, EFG 2025, 718, nrkr.; Revision: BFH Az. III R 11/25
Inhalt
Das FG Münster hat entschieden, dass ein Hochregallager in einer Logistikhalle bei einer starken Bodenbefestigung eine kürzungsunschädliche Nebentätigkeit abbildet, weil das Hochregallager in der Logistikhalle das Kriterium der Unentbehrlichkeit (qualitatives Kriterium) erfüllt.