Rechtsprechungs-Info

Betriebseinnahmenhinzuschätzung: Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden

BFH vom 18.06.2025, X R 19/21; Rechtsprechungsaufhebung: FG Hamburg vom 13.10.2020, 2 K 218/18, EFG 2020, 633, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat die finanzamtliche Auffassung bestätigt, dass das Finanzamt grundsätzlich frei in der Auswahl seiner Schätzungsmethode ist. Jedoch ist diese Freiheit bei mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden nach den allgemein für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens geltenden Grundsätze eingeschränkt. Im Rahmen der Ermessensausübung sind tendenziell ungenauere Schätzungsmethoden gegenüber genaueren Schätzungsmethoden nachrangig. In der Regel ist der (1) innere Betriebsvergleich im Verhältnis zum (2) äußeren Betriebsvergleich als die zuverlässigere Schätzungsmethode anzusehen.