Rechtsprechungs-Info

Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen: Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last (Vereinbarung bis zum 31.12.2007)

BFH vom 15.11.2023, X R 3/21; Rechtsprechungsbestätigung: FG Rheinland-Pfalz vom 20.11.2019, 1 K 1899/19, EFG 2021, 758, rkr.

Inhalt

Der BFH konkretisiert seine Rechtsprechung dergestalt, dass für die Änderbarkeit von Versorgungsleistungen als Voraussetzung für die Annahme einer dauernden Last es nicht genügt, wenn substanziell nur eine Änderbarkeit zu Gunsten des Übernehmers, nicht aber auch zu Gunsten des Übergebers vereinbart ist.