Rechtsprechungs-Info

Werbungskosten: Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland

BFH vom 09.08.2023, VI R 20/21; Rechtsprechungsbestätigung: FG Rheinland-Pfalz vom 22.06.2021, 3 K 1255/20, EFG 2021, 1708, rkr.

Inhalt

Der BFH hat entschieden, dass bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland im Einzelfall zu prüfen ist, welche Unterkunftskosten notwendig sind. Bei einer beamtenrechtlich zugewiesenen Dienstwohnung sind die Unterkunftskosten am ausländischen Beschäftigungsort stets in tatsächlicher Höhe sodann als Werbungskosten abzugsfähig.