Es bleibt problematisch, ob Handwerker, die am Bauträger vor dem 15.12.2014 Bauleistungen erbracht haben, ihre Ausgangsrechnungen von bisher „13b-Nettorechnungen“ zu jetzt „Bruttorechnung“ berichtigen sollen.
Die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte erfolgt nicht für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, und ist mithin nicht als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.
HOAI-Abschlagsrechnungen (§ 8 Abs. 2 HOAI) sind keine Anzahlungsrechnungen. Diese müssen bei Ausstellung gegenüber dem Kunden gewinnerhöhend bilanziell erfasst werden.
Mit Wirkung zum 1.10.2014 hat der Steuergesetzgeber die sog. „13b-Bescheinigung“ zur Erkennbarkeit eines „Bauleisters“ (Leistungsempfänger) zur Anwendung einer „13b-Netto-Rechnung“ mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaftsumkehrung veröffentlicht.
Für ab dem 1.10.2014 ausgeführte Bau- oder Gebäudereinigungsleistungen gilt der Leistungsempfänger als Steuerschuldner, wenn er in Besitz einer gültigen Bescheinigung des Finanzamtes über die Bauleistendeneigenschaft ist.
Beim Vorliegen von Zweifeln über das Vorliegen einer betroffenen Leistung können Leistender und Leistungsempfänger einvernehmlich die Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers vornehmen.
Wird eine Pensionsauszahlung unter einer Weiterbeschäftigung durchgeführt, obwohl die Pensionszusage neben dem (1) Erreichen einer Altersgrenze auch das (2) Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis erfordert, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
Der BFH hält trotz Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr an seiner Auffassung fest, dass es an einer Erdienbarkeit fehlt, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer die Pensionszusage nach Vollendung des 60. Lebensjahres vertraglich erhält.
Ausnahmsweise kann der Darlehensausfall trotz Kleinanlegerprivileg zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung führen, wenn dieses Darlehen „wie Eigenkapital“ behandelt werden soll und die Beteiligten sich in einer Insolvenz der GmbH an diese Abrede gebunden fühlen.
Geliefert ist ein Wirtschaftsgut, wenn der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien zumindest die wirtschaftliche Verfügungsmacht erlangt hat, so dass er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist. Der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht erfordert i. d. R.
Eine Beteiligung an einer Komplementär-GmbH kann auch zum Betriebsvermögen gehören, wenn keine direkten Geschäftsbeziehungen zum Besitzunternehmen oder zur Betriebskapitalgesellschaft unterhalten werden.
Werden Darlehen vom Besitz- an das Betriebsunternehmen ausgereicht und refinanziert, ist für einen vollständigen Betriebsausgabenabzug erforderlich, dass marktübliche Zinsen erhoben werden.
Im Rahmen der Finanzbuchhaltung und der Jahresabschlussarbeiten ergeben sich bei (1) Sicherheitseinbehalt und (2) OPOS-Kontrolle gegebenenfalls Umsatzsteuer- und/oder Vorsteuerberichtigungen.
Bei Beratung des Vorsteuerabzugs bei gemischt verwendeten Gebäuden sind die unterschiedlichen Vorsteueraufteilungsschlüssel zu beachten. Aufgrund bestätigender BFH-Rechtsprechung ist die indirekte Zuordnung prägend und dabei der gegenstandsbezogene Flächenschlüssel.
Um eine missbräuchliche Anwendung des 25%igen Abgeltungsteuersatzes anzunehmen, muss ein beherrschender Einfluss also ein Abhängigkeitsverhältnis vom Finanzamt nachgewiesen werden. Nur dann unterliegen die Zinseinnahmen der Individualtarifierung.
Besteht bei einem Gesellschafterdarlehen an eine Kapitalgesellschaft ein Beteiligungsverhältnis von mindestens 10%, unterliegen die Zinseinnahmen, soweit diese keine vGA darstellen, der Individualtarifierung.
Mit Wirkung ab dem Jahr 2015 sind all diejenigen, die Kapitalertragsteuer einbehalten müssen - z. B. Kapitalgesellschaften -, auch zum Kirchensteuerabzug verpflichtet.