Rechtsprechungs-Info

Einspruchsfrist: Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung

BFH vom 20.11.2013, X R 2/12, BStBl. II 2014, 236
Inhalt

Die Rechtsbehelfsbelehrung ist vollständig und ausreichend, wenn der gesetzliche Wortlaut der Vorschrift (§ 357 Abs. 1 Satz 1 AO) wiedergegeben wird.