Schuldbeitritt: Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
BFH vom 26.4.2012, IV R 43/09, BStBl. II 2017, 1228; Andere Auffassung: BMF-Schreiben vom 16.12.2005, IV B 2 - S 2176 - 103/05, BStBl. I 2005, 1052
Inhalt
Der entgeltliche Schuldbeitritt führt bei vollständiger Übernahme der Verpflichtung zum Passivierungsverbot beim Schuldbefreiten (= Auflösungsertrag). Das bezahlte Entgelt, welches in Höhe der tatsächlichen Belastung der Schuldbeitretenden aufgewendet wird, deckt aufgrund des Überhangs die stillen Lasten auf (= Betriebsausgabe).