Buchwerteinbringung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG
BFH vom 31.7.2013, I R 44/12, BStBl. II 2015, 450
Inhalt
Wird das Wirtschaftsgut nach einer Buchwertfortführung mit Rechtsträgerwechsel innerhalb der dreijährigen Sperrfrist veräußert, bleibt der Buchwertansatz bestehen und wird nicht rückwirkend in den Teilwert abgeändert.